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Sozialmieten: Mietgrenzen mit Nebenwirkung

Die Pläne der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, per Gesetz gegen steigende Mieten im sozialen Wohnungsbau vorzugehen, sind bei beteiligten Verbänden auf Kritik gestoßen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf, der am Montagnachmittag den Mieter- und Hauseigentümerverbänden zuging, sieht vor, dass sich Mieten von Sozialwohnungen künftig am Berliner Mietspiegel orientieren. Bisher dürfen Vermieter hier jedes Jahr 13 Cent pro Quadratmeter an Mieterhöhung verlangen. Bei Modernisierung und Sanierung gelten Ausnahmen. Weil schon jetzt nach Angaben der Senatsverwaltung 37 Prozent der Sozialwohnungen über dem Mietspiegel liegen, will der Senat Obergrenzen einführen. Bis 2019 sollen die Sozialmieten auf „zirka zehn Prozent“ unter dem Mietspiegel eingefroren werden.

„Der Senat greift hier in bestehende Förderverträge ein. Das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar“, sagt David Eberhard vom Verband der Berlin-Brandenburger Wohnungsunternehmen (BBU), die etwa 90 000 Sozialwohnungen in Berlin vertreten, von denen laut BBU zwei Drittel bereits über dem Mietspiegel liegen. Durch die Obergrenzen würden die Wohnungsunternehmen dazu gezwungen, Verluste zu machen.

Der Berliner Mieterverein kritisiert die Obergrenzen dagegen als „viel zu vage formuliert“, wie Geschäftsführer Reiner Wild sagt. „Die Grenze müsste mindestens bei zehn, in bestimmten Quartieren mit niedrigen Einkommen bei 15 Prozent des Mietspiegels liegen.“ Das sei vor allem in Bezirken mit sehr hohem Anteil an Sozialwohnungen der Fall, wie etwa in Reinickendorf, Spandau, Neukölln oder Friedrichshain-Kreuzberg. Bei einer pauschalen Orientierung am Mietspiegel befürchtet Wild weitere Mieterhöhungen im sozialen Wohnungsbau. „Es ist ja auch so, dass 63 Prozent der Sozialmieten noch unter dem Mietspiegel liegen. Wir wollen nicht, dass sie durch das neue Gesetz noch steigen,“ sagte Wild. Im Schnitt liegt der Mietspiegel bei 4,83 Euro pro Quadratmeter, im sozialen Wohnungsbau sind es 5,12 Euro. Wild kritisiert, dass das Gesetz für die rund 28 000 Sozialwohnungen, für die 2003 die Förderung gekappt wurde, keine Lösung bereithält. „Wir halten das für problematisch, gerade hier wäre eine Lösung umso wichtiger.“ Denn in diesen Sozialwohnungen sind Nettokaltmieten von 12 bis 20 Euro pro Quadratmeter rechtlich möglich. Zuletzt war es vor allem in Kreuzberg zu Mieterhöhungen von zwischen 30 und 100 Prozent gekommen. Die Verweise des Senats auf Eigentumsrechte der Vermieter hält Wild für „vorgeschoben“. Man wolle den Prozess um Millionen-Bürgschaften des Bundes nicht verlieren. Daniela Englert

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