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Berlin: Missbrauch eines kleinen Mädchens: Sechs Jahre Strafe - Noch im Gerichtssaal wurde der Verurteilte verhaftet

Seit Ende Mai musste sich der 52-jährige Volker W. gemeinsam mit seinem gleichaltrigen Freund Konrad Ch.

Seit Ende Mai musste sich der 52-jährige Volker W. gemeinsam mit seinem gleichaltrigen Freund Konrad Ch. wegen jahrelangen sexuellen Kindesmißbrauchs vor dem Berliner Landgericht verantworten. Gestern wurde das Urteil verkündet: Sechs Jahre Haft für Volker W. sowie drei Jahre und vier Monate für Konrad Ch.

Noch im Gerichtssaal wurde Volker W. verhaftet. Vergeblich hatte er unmittelbar vor der Urteilsverkündung darum gebeten, dass die Kammer noch einmal in die Beweisaufnahme eintrete. Denn statt eines Geständnisses bestritt er noch einmal jegliche Schuld und bat die Kammer um Haftverschonung. "Wenn es, wie in diesem ideologiebeladenen Prozess nicht anders zu erwarten ist, zu meiner Verurteilung kommen sollte, bitte ich aus Rücksicht auf meine Familie um vorläufige Haftverschonung."

Wenn sich die Vorsitzende der 32. Großen Strafkammer, Margarete Koppers, über den Vorwurf der Ideologiebeladenheit ärgerte, ließ sie es sich zumindest nicht anmerken. Dafür begründete sie um so ausführlicher das Urteil gegen die beiden Sexualstraftäter.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Volker W., der eine sexuelle Vorliebe für Kinder habe, bereits im Frühjahr 1990 angefangen hatte, die damals neunjährige Sandra M. sexuell zu missbrauchen. Zunächst habe er die Schulkameradin seiner Tochter im Schlafzimmer eingesperrt und das Kind missbraucht, während seine Tochter Zigaretten holen oder Hausarbeiten verrichten musste. "Hab dich mal nicht so - das ist alles nicht so schlimm", habe er dem schockierten Mädchen vorgehalten und ihr damit gedroht, den Vorfall in der Schule herum zu erzählen, falls sie etwas sage. Unter Ausnutzung der desolaten Familienverhältnisse der kleinen Sandra sowie deren enger Freundschaft zu seiner gleichaltrigen Tochter Diana trieb Volker W. den Missbrauch immer weiter. Manuell und oral musste ihn das Mädchen befriedigen.

"Man muss sich vorstellen, was das für ein zehnjähriges Kind bedeutet", sagte die Vorsitzende und wies darauf hin, dass es sich hierbei nicht um "Charakterschwächen des Angeklagten" sondern um "schwerste kriminelle Straftaten" handelt. Als Volker W. 1992 schließlich auch den Beischlaf mit Sandra ausüben wollte, versuchte das Kind ihn zunächst bis zu ihrem 14. Lebensjahr zu vertrösten, weil sie noch nicht mal ihre Periode habe. "Ist doch praktisch, dann brauche ich nicht mal zu verhüten" soll W. gesagt haben. Der sexuelle Missbrauch endete erst, als Volker W. 1994 eine Frau von den Philippinen heiratete. "Die ist so schön eng untenrum, da brauch ich die Sandra nicht mehr", hatte er damals einem Zeugen erzählt.

Mittlerweile hatte auch Konrad Ch. angefangen, von Sandra, die mittlerweile zwischen 13 und 14 Jahren alt war, gegen Geld sexuelle Dienstleistungen zu verlangen. Deshalb wurde er mit nur drei Jahren und vier Monaten Haft bestraft und durfte den Gerichtssaal zunächst noch als freier Mann verlassen.

Peter Murakami

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