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Berlin: Missbrauchs-Prozess eingestellt: Pervers, aber nicht strafbar

Überraschend endete am Montag der Prozess gegen Mario G., der sich seit knapp zwei Wochen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung vor dem Berliner Landgericht verantworten musste.

Überraschend endete am Montag der Prozess gegen Mario G., der sich seit knapp zwei Wochen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung vor dem Berliner Landgericht verantworten musste. Das Verfahren gegen den 50-jährigen Kaufmann wurde auf Kosten der Landeskasse eingestellt. Der Grund war rein rechtlicher Natur. Denn der Tatvorwurf, ein Kind missbraucht zu haben, war nicht mehr aufrecht zu halten. Der Junge, um den es als Opfer ging, war womöglich schon älter als 13 Jahre.

Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich davon ausgegangen, dass Mario G. an einem nicht mehr genau feststellbaren Tag zwischen Januar 1991 und Juni 1995 einen bis dahin unbekannt gebliebenen, etwa 12 Jahre alten Jungen sexuell missbraucht und misshandelt hatte. Auf einer Videokassette soll zu erkennen sein, dass der Junge, abgesehen von diversen sexuellen Misshandlungen, geschlagen und mit vorgehaltener Waffe vergewaltigt worden sei.

Nachdem die Verteidigerinnen von Mario G. den Vater des betreffenden Jungen ausfindig gemacht und als Zeugen geladen hatten, bestätigte dieser am Montag vor Gericht, dass es sich bei dem Jungen auf dem Videoband eindeutig um seinen Sohn handele. Auf diesen ihm vorliegenden Aufnahmen sei sein Sohn aber bereits vierzehn oder fünfzehn Jahre alt, sagte der Vater aus. Ein Kind jedoch ist man nur unter 14 Jahren.

Das war das Signal für die Staatsanwaltschaft, das Verfahren abzukürzen und auf Einstellung zu plädieren. Der Vorsitzende der 34. Großen Strafkammer, Richter Hansgeorg Bräutigam, würdigte ausdrücklich die "Tüchtigkeit der Verteidigerinnen" Be¿dé und Selig, die den Vater des Jungen ausfindig machten und es dem Gericht so ermöglichten, ihn zu vernehmen.

Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters ist der auf dem Video zu sehende Junge zwar möglicherweise noch unter 14 Jahren. Aber die Wahrscheinlichkeit dafür sei so gering, dass es für eine Verurteilung von Mario G. nicht ausreiche. Der Vorwurf des Kindesmissbrauchs war damit juristisch vom Tisch. Wie der Vorsitzende Richter weiter ausführte, habe der Vater des Jungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Junge erst nach dem Tod seiner Mutter in das "entsprechende Milieu abgerutscht" sei.

Dem Angeklagten sei auch eine Vergewaltigung des Jungen nicht nachzuweisen, sagte Bräutigam weiter. Die Kammer sei beim Sehen der Kassette zu der Überzeugung gelangt , dass es sich bei der Aufnahme möglicherweise um eine Inszenierung gehandelt habe.

"Was bleibt, ist die Verbreitung von pornografischen Schriften", so Richter Bräutigamn weiter. Dieser Straftatbestand sei jedoch mittlerweile verjährt.

"Alles in allem bleibt ein widerwärtiger Geschmack zurück", sagte der Richter im Hinblick auf die im Video dargestellten Handlungen, die er als "Abgrund der Perversion" bezeichnete. Allerdings sei dies, so der Richter weiter, nach rechtsstaatlichen Kriterien nicht als Straftatbestand zu bewerten.

Peter Murakami

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