zum Hauptinhalt

Berlin: Mit Blaulicht ins Verderben

Wieder schwerer Unfall mit Einsatzwagen: Feuerwehr und Polizei klagen über rücksichtslose Autofahrer

Der Autofahrer hatte nichts gehört. Obwohl hinter ihm ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn fuhr, versuchte er gestern Mittag, an einem in der Dörpfeldstraße abgestellten Auto vorbeizufahren. Dabei stieß der Mazda mit dem Rettungswagen zusammen, schleuderte auf den Fußweg und erfasste dort einen Fußgänger. Die Bilanz: zwei Schwer- und drei Leichtverletzte. Warum der 59-Jährige die Sirene nicht wahrnahm, darüber wird gerätselt. Mit 120 Dezibel ist das Martinshorn lauter als ein Düsentriebwerk.

Der Unfall vom Montag ist typisch: In den letzten Jahren hat die Zahl der Blaulicht-Unfälle bei Polizei und Feuerwehr zugenommen. Die Berliner nehmen immer weniger Rücksicht gegenüber Einsatzfahrzeugen, klagen Feuerwehr und Polizei. Vor allem für die Polizei war das Jahr 2002 schlimm: Zwei Fußgänger wurden bei Einsatzfahrten durch Zivilstreifen getötet. In den vier Jahren zuvor, zwischen 1998 und 2001 hatte es zusammen drei Tote bei Einsatzfahrten gegeben. 161 Menschen wurden 2002 bei 152 Unfällen verletzt, im Jahr zuvor waren es nur halb soviel: 84 Verletzte.

Bei der Feuerwehr liegen für 2002 noch keine Zahlen vor. Die Zahl der Unfälle mit Blaulicht stieg von 288 im Jahr 1999 auf 327 im Jahr 2001. Die Feuerwehr macht die sinkende Verkehrsmoral für die Unfall-Steigerung verantwortlich. Außerdem klagt sie darüber, dass ihre Fahrzeuge immer langsamer vorankommen. 1995 erreichte ein Rettungswagen in fünf Minuten sein Ziel, heute sind es drei Minuten mehr – drei Minuten, die Leben kosten können. Nach dem Unfall gestern Mittag erreichte der Rettungswagen sein Ziel, das Krankenhaus Hedwighöhe in Grünau, gar nicht.

Die Polizei schilderte gestern ein anderes Beispiel, wie abgebrüht die Autofahrer mittlerweile die Signale ignorieren: Um 9.30 Uhr vertrödelte eine Funkstreife am Alboinplatz eine halbe Minute vor einer roten Ampel, weil Autofahrer keine Gasse bildeten. Die Beamten mussten erst über Außenlautsprecher dazu auffordern, sofort die rote Ampel zu überfahren. Dazu sind Autofahrer verpflichtet, wenn anders der Weg nicht freigegeben werden kann (siehe Kasten unten).

Ursache für die vielen Unfälle ist aber auch die Selbstüberschätzung der Beamten. „Bei vielen bricht der Jagdinstinkt aus, wenn sie das Blaulicht anschalten“, sagte ein Beamter. Etwa bei den beiden Zollfahndern, die im November 2002 in Brandenburg in ihrem Zivil-BMW mit hoher Geschwindigkeit gegen einen Baum rasten. Beide waren sofort tot.

Grundsätzlich gilt: Einsatzkräfte dürfen nur unter bestimmten Bedingungen „Wegerecht“ beanspruchen: wenn Menschenleben oder große Sachwerte in Gefahr sind oder wenn Straftäter verfolgt werden. Dann dürfen Blaulicht und Martinshorn angeschaltet werden – und dann haben die Helfer absoluten Vorrang, immer und überall. Doch auch mit Martinshorn gelten Regeln: Polizei und Feuerwehr müssen zum Beispiel bei roten Ampeln kurz stoppen, bevor die Kreuzung überfahren wird.

„Das wird häufig missachtet“, sagte Rainer Paetsch, der sich bei der Berliner Polizei mit Unfällen von Funkstreifen beschäftigt. „Wir hätten nicht die hohe Zahl von Unfällen, wenn nicht zu häufig die Regeln im Eifer des Gefechts verdrängt würden.“ In vielen Fällen werde geradezu unverantwortlich gefahren. Allen Berliner Polizisten ist immer noch der grausige Unfall von 1993 auf der Schlossbrücke in Erinnerung: Damals geriet eine Funkstreife bei Tempo 80 ins Schleudern und tötete zwei Kinder auf dem Bürgersteig.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false