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Berlin: Mit dem Recht gegen die Rechten

Wie der NPD-Aufmarsch am Brandenburger Tor auch ohne Einschränkung der Versammlungsfreiheit verhindert werden könnte

Muss das wirklich so sein? Seit die NPD angekündigt hat, am 60. Jahrestag des Kriegsendes am Brandenburger Tor demonstrieren zu wollen, fordern Politiker fast aller Parteien erneut die Verschärfung des Versammlungsrechts – allen voran Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Dabei gäbe es auch einfachere Wege, den Aufmarsch der Neonazis zu verhindern: Würde Schily beispielsweise für den 8. Mai in Mitte einen Staatsakt anordnen, wären die Nazis aus dem Rennen.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) setzt dagegen auf den juristischen Weg. Körting hofft, dass es Schily gelingt, das Versammlungsrecht zu verschärfen, sagt Körtings Sprecher Claus Guggenberger. „Wenn das Gesetz zügig eingebracht wird, könnte für den Spuk am 8. Mai vielleicht schon neues Recht gelten.“ Unabhängig davon prüfe die Berliner Innenbehörde die von der NPD-Jugendorganisation angemeldete Demo „juristisch äußerst gründlich“.

Für den Bürger dürfte es schwieriger sein, die NDP-Demonstration am zweiten Sonntag im Mai noch zu verhindern. Schließlich war die NPD mit ihrer Anmeldung zuerst da. Entschieden ist aber noch nichts. Bei der Polizei sind inzwischen „ein gutes Dutzend“ Anmeldungen eingegangen, darunter vom DGB, den Grünen, einer Friedensinitiative – Gruppen, die zwar gemeinsam, aber nie mit der NPD marschieren würden. Damit nicht 100 000 Menschen wegen 100 Nazis auf ihre Demonstration verzichten müssen, denkt die Versammlungsbehörde nun über einen Kompromiss nach.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst – bei Demonstrationen kann man sich auf das Prinzip nicht immer verlassen. Nichts brachte es beispielsweise den linken Veranstaltern „Amok“, dass sie 1996 die ersten Anmelder für das Brandenburger Tor am Tag der Deutschen Einheit waren. Da das Tor für die Einheit als zentraler Ort gilt, gingen die Linken nach der Interessenabwägung der Polizei leer aus.

Auch jetzt gibt es eine linke Gruppe, die für sich beansprucht, vor der NPD eine Veranstaltung für den 8. Mai in der Nähe des Brandenburger Tores angemeldet zu haben. Die Polit-Künstlergruppe mit dem Namen „Die Himmlischen Vier“ wollte am Reichstag ein Theaterspektakel inszenieren. Wegen später nachgereichter Pläne, auch durch die Stadt ziehen zu wollen, hatte die Gruppe jedoch gegenüber der inzwischen eingereichten NPD-Anmeldung das Nachsehen. Zudem ist umstritten, ob das vorgesehene Spektakel als Demonstration einzuschätzen ist.

Neue Brisanz bekommt das Thema Versammlungsrecht, wenn am 10. Mai das Holocaust-Mahnmal unweit des Brandenburger Tors eröffnet wird. Bislang liegt der Polizei noch keine Demo-Anmeldung vor. Allerdings dürfte es wenig Sinn machen, die Polizei mit Anmeldungen für die nächsten zehn Jahre zu überschütten, um so die Nazis vom Mahnmal fern zu halten. In jedem einzelnen Fall müsste die Versammlungsbehörde die Interessen aller Beteiligten abwägen; ein „Demo-Abonnement“ wohlmeinender Gruppen an sensiblen Orten und Tagen wäre juristisch kaum durchsetzbar.

Zur Eröffnung des Holocaust-Mahnmals wird auch der Architekt Peter Eisenman erwartet. Von einer Bannmeile hält der Amerikaner nichts. Wenn die Neonazis unbedingt übers Stelenfeld laufen wollten, dann sollten sie es eben tun: „Wo soll man aufhören, wenn man einmal mit Verboten anfängt?“

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