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Berlin: Mit einer Vielzahl an Anträgen soll die Verhandlung zum Platzen gebracht werden

Einige Verteidiger haben einen schweren Hammer geschwungen - und vielleicht nur ein großes Luftloch geschlagen. Mit dem am Dienstag dem Landgericht Cottbus präsentierten Antrag, in dem die Identität des in Guben verbluteten Algeriers Farid Guendoul angezweifelt wird, haben die Anwälte ihre Absicht verdeutlicht, den "Hetzjagd-Prozess" zum Platzen zu bringen.

Von Frank Jansen

Einige Verteidiger haben einen schweren Hammer geschwungen - und vielleicht nur ein großes Luftloch geschlagen. Mit dem am Dienstag dem Landgericht Cottbus präsentierten Antrag, in dem die Identität des in Guben verbluteten Algeriers Farid Guendoul angezweifelt wird, haben die Anwälte ihre Absicht verdeutlicht, den "Hetzjagd-Prozess" zum Platzen zu bringen. Dass dieser Angriff kommen würde, war zu erwarten. Von Beginn an wird die 3. Strafkammer mit einer Serie von Befangenheitsanträgen, Rügen und Beschwerden eingedeckt. Kaum ein Prozesstag vergeht, ohne dass ein oder mehrere Verteidiger Unterbrechungen veranlassen. Der Vorsitzende Richter, Joachim Dönitz, zeigt sich nachgiebig - obwohl die Hauptverhandlung immer wieder verzögert wird und das im Terminplan avisierte Ziel, im November ein Urteil zu sprechen, hinfällig sein dürfte.

Die jüngste Attacke der Verteidiger-Gruppe richtet sich vordergründig nur gegen einen Bruder und die Mutter des toten Farid Guendoul. Die beiden Angehörigen sind als Nebenkläger an dem Prozess beteiligt und lassen sich in Abwesenheit von deutschen Anwälten vertreten. Angeblich haben die Verteidiger derart starke Zweifel an der Identität von Farid Guendoul, dass ihnen der Ausschluss von Bruder und Mutter aus dem Verfahren notwendig erscheint. Sollte die Strafkammer den Antrag der Verteidiger akzeptieren, wäre jede Frage, die von den Anwälten der Angehörigen Guendouls im Prozess gestellt worden ist, unzulässig gewesen. Damit würde ein Neubeginn der gesamten Hauptverhandlung unausweichlich.

Der Bruder, Malik Guendoul, war zum Auftakt der Hauptverhandlung aus Algerien angereist. Obwohl er sich kaum rührte, schien Malik Guendoul unter der Konfrontation mit den trotzig wirkenden Angeklagten zu leiden. Mit diesem Bild im Kopf empfanden die Anwälte der Nebenklage den Antrag der Verteidiger, Bruder und Mutter vom Prozess auszuschliessen, als "Anstandslosigkeit" und "zynisch". Gleichwohl bezweifeln die Anwältin von Malik Guendoul und der die Mutter vertretende Kollege, dass sich die Verteidiger durchsetzen können. Malik Guendoul und ein weiterer Bruder hätten den toten Farid vor der Beisetzung in Algerien eindeutig identifiziert, sagt die Berliner Anwältin Regina Götz. Bernhard Blankenhorn, Rechtsbeistand der Mutter Guendouls, verweist auf die zweimalige Zulassung der Nebenklage.

Das jüngste Manöver der Verteidiger folgt auf Zeugenaussagen, die für die Angeklagten eher ungünstig ausfielen. Eine aggressive Clique, zu der mindestens einige der vor Gericht stehenden jungen Männer zählen, habe in jener Februarnacht Selbstjustiz an einem Ausländer üben wollen, berichtete ein Polizist. Ein Taxifahrer schilderte, wie ihm ein verängstigter Schwarzer - es handelte sich um einen Begleiter Farid Guendouls - in den Wagen sprang. Doch auf eindringliche Nachfrage eines Verteidigers meinte der Zeuge, es habe sich um eine normale Fahrt gehandelt. In einer Pause plauderte er dann mit Angehörigen der Angeklagten.

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