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Berlin: „Moralische Verwahrlosung“

Vater und Sohn wegen Kinderpornografie verurteilt

Kartonweise holte die Polizei das Beweismaterial aus den Wohnungen: Hans B. und sein Sohn Roy B. besaßen etliche Videos, Zeitschriften und CDs mit Kinderpornografie. Auf den Fotos und Filmen werden laut Anklage sogar Kinder im Alter von zwei Jahren zum bloßen Objekt sexueller Begierde degradiert. Vater und Sohn erklärten vor Gericht, sie hätten solche Bilder gesammelt und mit anderen Pädophilen getauscht. Gestern wurden die 64 und 42 Jahre alten Männer zu Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Der Sohn hatte sich im Prozess umfassend geäußert. Mit 16 Jahren habe er bemerkt, dass ihn der Anblick nackter Kinder sexuell errege, erklärte er. Zunächst habe er sich mit FKK-Heften begnügt. Mitte der 90er Jahre stellten Vater und Sohn im Gespräch fest, dass sie dieses „Interesse“ teilen. Roy B. sagte im Prozess: „Manchmal gingen wir die Angebote gemeinsam durch und bestellten.“ Ihre Kontakte weiteten sich nach einer Annonce des Vaters aus. Doch sei es nie um einen Handel mit dem Material, sondern immer ums Tauschen gegangen, versicherten beide Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass Vater und Sohn als Mitglieder einer Bande finanzielle Geschäfte mit Kinderpornos machen wollten. Dieser Vorwurf ließ sich aber nicht beweisen. Es sei den beiden Angeklagten ums Tauschen gegangen, hieß es im Urteil. Sie hätten allerdings auch Kinderpornografie „extremer Machart“ besessen. Der Sohn wurde angewiesen, sich erneut in eine Therapie zu begeben. Er hatte in seinem Geständnis von einer „moralischen Verwahrlosung“ gesprochen, von der er loskommen wolle. Eine erste vierjährige Therapie hatte er aus Angst vor einer chemischen Kastration abgebrochen. K. G.

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