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Berlin: Mord an Millionär: Zum dritten Mal wird verhandelt - Berliner Landgericht ist fehlerhaft mit Zeugenaussagen umgegangen

Der Mord an einem 69-jährigen Berliner Öl-Millionär vom August 1995 muss zum dritten Mal vor Gericht verhandelt werden. Der in Leipzig ansässige 5.

Der Mord an einem 69-jährigen Berliner Öl-Millionär vom August 1995 muss zum dritten Mal vor Gericht verhandelt werden. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hob nach eigenen Angaben das Urteil aus dem zweiten Prozess vor dem Landgericht Berlin vom 8. Februar 1999 wegen Mängeln in der Beweiswürdigung auf. Damals hatten die Berliner Richter einen angeklagten 36-jährigen US-Amerikaner aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf des Mordes und des versuchten Mordes freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte schon das Urteil aus dem ersten Prozess gegen den Amerikaner aufgehoben. In jenem Verfahren war der Mann wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Amerikaner soll sich im August 1995 Zutritt zu der Villa des pflegebedürftigen Millionärs in Berlin-Zehlendorf verschafft haben. Dort arbeitete seine damalige Verlobte, die später als Nebenklägerin auftrat, als Pflegekraft. Aus Wut über Partnerschaftsprobleme soll der Amerikaner so lange und heftig mit einem Knüppel auf den Kopf der Frau eingeschlagen haben, bis sie blutüberströmt am Boden liegen blieb. Anschließend soll er auf den Millionär eingeschlagen haben. Die Frau überlebte nach mehreren Eingriffen, der Millionär starb drei Wochen später. Auf Revision der Staatsanwaltschaft und der Ex-Verlobten hat der BGH den Freispruch aus dem zweiten Prozess aufgehoben. Der BGH beanstandete nach eigenen Angaben, dass sich das Berliner Landgericht fehlerhaft mit der Zeugentauglichkeit der zentralen Zeugin, der Nebenklägerin, auseinander gesetzt habe. Nun muss eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin den Fall erneut verhandeln und beurteilen.

sn

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