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Berlin: Morddrohung gegen Direktor: Gericht ermahnt Schüler Laut Zeugen hatte der 16-Jährige zuvor schon ein 15-jähriges Mädchen bedroht.

Justiz verweist darauf, dass er nicht vorbestraft sei und Reue zeige

„Ich stech’ dich ab“, drohte der 16-Jährige seinem Schulleiter an. Belan G. (Name geändert) wiederholte dies mehrfach im Zimmer des Direktors, es war ihm auch egal, dass verschiedene Zeugen es hörten. Verbunden war die Drohung mit Beschimpfungen wie „Du Missgeburt“. Der Vorfall hatte sich am 18. Mai ereignet. Jetzt stand der ehemalige Schüler der Gustav-Heinemann-Gesamtschule in Marienfelde deshalb vor Gericht und kam mit einer Ermahnung davon. „Mach’ das nicht wieder“, sagte ihm der Richter. Das Strafverfahren wurde eingestellt. Justizsprecher Arnd Bödecker sagte, dass der Jugendliche nicht vorbestraft gewesen sei und sich „geständig und reuig gezeigt habe“. Die Drohungen seien in einer „aufgeladenen Situation“ gefallen.

Schulleiter Karl Pentzliehn, der als Zeuge geladen war, wundert sich über die Milde. Denn er kann anderes über Belan G. berichten: Der Jugendliche soll vor wenigen Wochen in der Hochhaussiedlung an der Waldsassener Straße eine Schülerin mit einem Totschläger bedroht haben. Dies habe das 15 Jahre alte Opfer in ihrer Schule gemeldet. Am 1. November sei der Ex-Schüler trotz Hausverbots in die GHO gekommen. Als ihn eine Erzieherin ansprach, habe der 16-Jährige geantwortet, dass er einen Totschläger besitze. Die Polizei bestätigte, dass gegen den Jugendlichen wegen Bedrohung ermittelt wird. Davon wusste der Jugendrichter nichts.

Der Jugendliche war noch im Mai wegen der Drohung gegen den Direktor der Schule verwiesen worden. Laut Direktor soll er jetzt einer Gang angehören, die vor der Schule „herumlungert und auf Aggression aus ist“. Mit Herumlungern in einem Treppenhaus hatte es auch im Mai begonnen: Eine Nachbarin der Schule war empört zum Schulleiter gekommen. Die Frau war als „Nutte“ beschimpft worden, nachdem sie den Jugendlichen gebeten hatte, keine Kippen in ihr Treppenhaus zu werfen und nicht auf den Fußboden zu spucken. Mit dieser Nachbarin war Pentzliehn in der ersten Stunde durch einige Klassen gegangen, um den Täter zu identifizieren. Belan G. war aufgestanden und hatte erklärt: „Jawohl, ich war’s.“ Später im Lehrerzimmer waren dann die Drohungen gefallen. Bis zu diesem Tag hatte Belan G. nur als schwierig, aber nicht als aggressiv gegolten. Er war vier Jahre in einer Förderklasse für schwierige Schüler.

Schulleiter Pentzliehn kennt Bedrohungen und Beschimpfungen. Im Mai 2003 hatte der Fall eines damals 16-Jährigen bundesweites Aufsehen erregt. Der Jugendliche hatte auf dem Hof der Heinemann-Schule fünf Lehrer verprügelt, Pentzliehn als „Nazi“ beschimpft und angekündigt, ihm „den Hals durchzuschneiden“. Der damals schon polizeibekannte Serientäter, war zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil war in der Öffentlichkeit als milde kritisiert worden.

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