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Berlin: Muslime gegen Terror

Moscheevertreter verurteilen Entführung im Irak. Körting will Imam abschieben

Viele Moscheen hat Innensenator Ehrhart Körting (SPD) bisher in Berlin besucht. An einem Freitagsgebet aber hatte er noch nicht teilgenommen und folgte deshalb auch gern der Einladung des Verbandes Ditib, wie er sagte – wenngleich der Anlass ein trauriger war: Thema des Gebets war die Entführung der Deutschen Susanne Osthoff im Irak. Der Imam der Sehitlik-Moschee am Columbiadamm forderte die rund 1400 Muslime auf, für die Freilassung der Geisel zu beten. Terror, wo er auch auftrete, sei immer zu verurteilen. „Christen und Muslime stehen gemeinsam gegen den Terrorismus“, sagte Körting. Auch er – der Senator ist Protestant – habe während des Freitagsgebetes für Susanne Osthoff gebetet.

Der Verband Ditib gilt als liberal, ist eine Art verlängerter Arm des türkischen Religionsministeriums, der Trennung von Kirche und Staat verpflichtet und betreibt ein gutes Dutzend der rund 70 Moscheen in Berlin. Der deutsche Ditib-Präsident Rydvan Cakyr verurteilte Osthoffs Entführung. Dafür gebe es „keinerlei religiöse Begründung“. Die Tat hätten Menschen durchgeführt, die sich Muslime nennen, aber den Islam nicht verstehen.

Im Fall des Kreuzberger Imams Yakup T. bleibt Körting, der auf den Dialog mit Muslimen setzt, allerdings hart. Der Senator will den Mitbegründer der Mevlana- Moschee, dem die Behörde Verharmlosung islamistischer Terroristen vorwirft, weiterhin abschieben. Daran hält Körting fest, auch wenn das Landgericht Potsdam am Donnerstag dem ZDF untersagt hatte, T. weiterhin als „Hassprediger“ zu bezeichnen. „Ich habe keinen Zweifel an der Entscheidung, T. abzuschieben“, sagte Körting. Das ZDF hatte im November 2004 Ausschnitte aus einer Predigt des Imams ausgestrahlt. Er soll laut Übersetzung von „nutzlosen und stinkenden Deutschen“ gesprochen haben. Körting hatte aber nicht nur aufgrund dieser Ausschnitte die Ausweisung verfügt. Yakup T. soll sich während einer Kundgebung am Oranienplatz mit Selbstmordattentätern in Jerusalem solidarisiert haben. T. hatte gegen die Abschiebung Beschwerde eingereicht. Das Berliner Verwaltungsgericht will das Hauptverfahren innerhalb der nächsten sechs Monate eröffnen.

Auch der Rechtsstreit zwischen dem Prediger und dem ZDF wird weitergehen. Der Justiziar des Senders, Christoph Bach, kündigte am Freitag Einspruch gegen das „Hassprediger“-Urteil an, das nur zustande gekommen sei, da der Sender bei dem Gerichtstermin nicht vertreten gewesen sei. Die Bezeichnung des Predigers basiere auf dessen Aussagen, die ein neutraler Dolmetscher übersetzt habe, sagte Bach. Zudem habe eine türkischsprachige ZDF-Mitarbeiterin die Korrektheit der Zitate bestätigt. sib/lvt

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