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Nach Beschneidungsurteil: Justiz prüft Stechen von Ohrlöchern

Nach dem umstrittenen Beschneidungsurteil des Landgerichts Köln kommt jetzt das Stechen vor Ohrlöchern bei Kindern vor die Justiz. Das Amtsgericht Lichtenberg will den Fall einer Dreijährigen prüfen lassen.

Das Amtsgericht Lichtenberg beabsichtige, den Fall eines Mädchens von der Staatsanwaltschaft prüfen zu lassen, teilte das Berliner Kammergericht am Mittwochabend mit. Dem Kind wurden im Alter von drei Jahren in einem Tattoo-Studio Ohrlöcher gestochen. Seine Eltern verlangen Schmerzensgeld, weil ihre Tochter gelitten habe. Zudem sitze das Loch an der falschen Stelle.

Dem Gericht zufolge sei zweifelhaft, ob die Einwilligung der Eltern dem Kindeswohl gedient habe. Fraglich sei auch, warum das Studio den Eingriff nicht abgelehnt habe. Der Zivilrechtsstreit wird vor dem Amtsgericht kommenden Freitag verhandelt. Ob es ein Ermittlungsverfahren gibt, war nicht zu erfahren.

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