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Weiterhin erlaubt: Bier in Berlins Bahnhöfen.

© dpa

Nach dem Alkoholverbot in Nürnberg: In Berliner Bahnhöfen wird weiter getrunken

Was Nürnberg vormacht, ist Berlin zu konsequent: Ein strenges Alkoholverbot wird es in der Hauptstadt nicht geben. Noch nicht einmal die bereits gegebenen Regeln werden durchgesetzt - dabei zeigen andere Beispiele, dass sie wirksam sein können.

Auf Berlins Bahnhöfen darf auch künftig getrunken werden. Der Nürnberger Hauptbahnhof, auf dem seit diesem Wochenende in den Abend- und Nachtstunden ein Alkoholverbot gilt, bleibe ein Einzelfall, hieß es bei der Bahn.

Der Konsum in Nürnberg ist nun freitags, sonnabends und sonntags jeweils ab 20 Uhr bis zum nächsten Morgen untersagt. Die Bundespolizei hatte sich für das Verbot eingesetzt, da die Zahl der Gewalttaten seit 2009 im dortigen Hauptbahnhof erheblich zugenommen hat. Die Station direkt an der Altstadt hat sich in der gleichen Zeit als Treff der „örtlichen Partyszene“ etabliert, hieß es bei der Bundespolizei.

Das Verbot gilt nicht in den Lokalen im Bahnhof, auch Geschäfte dürfen weiterhin Schnaps und Bier verkaufen.

In Berlin ist die Situation eher unübersichtlich. Die BVG verbietet in ihrer Hausordnung lediglich „übermäßigen Alkoholgenuss“. Seit März werden in allen Fahrzeugen Piktogramme geklebt, dass der Konsum von „Alc“ verboten ist. Dabei gilt diese Bestimmung in den „Beförderungsbedingungen“ nicht nur für Bier und Wein, sondern schon immer für alle „offenen Speisen und offenen Getränke“. Dass dieses Verbot oft missachtet wird, ist bekannt, das weiß auch das Unternehmen.

Innensenator Frank Henkel (CDU) hatte im Frühjahr von einem „offensichtlichen Kontrolldefizit bei der BVG“ gesprochen. Ein echtes Alkoholverbot wie es in mehreren Städten und Verkehrsunternehmen gilt, konnte die CDU in den Koalitionsvereinbarungen aber nicht gegen die SPD durchsetzen.

Dabei wirkt ein striktes Alkoholverbot: So hatte das Verkehrsunternehmen Metronom, dass in Norddeutschland mehrere Regionalexpresslinien betreibt, 2009 ein Alkoholverbot in den Zügen erlassen. Ein Jahr später war nach Angaben des Unternehmens die Zahl der Straftaten um 50 Prozent und die Menge des Mülls in den Zügen um 70 Prozent gesunken. Das Fahren sei „noch sicherer und sauberer“ geworden, lobt der Metronom diese Regelung, die offensiv mit einer eigenen Internetseite beworben wird. Die Adresse lautet: metronom-alkoholfrei.de

In Berlin ist der Alkoholkonsum nur selten wirklich verboten. Zu riskanten Fußballspielen und während des Baumblütenfestes in Werder verhängt die Bundespolizei per „Allgemeinverfügung“ ein Verbot – das von mitfahrenden Beamten dann auch durchgesetzt wird.

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