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Berlin: Nach hinten losgegangen

Ein Ex-Beamter drohte, sich in die Luft zu sprengen Das beschäftigte erst die Polizei, dann ein Gericht

Mit seinen ständigen Verbesserungsvorschlägen kam er bei seinen Vorgesetzten nur selten an. Stattdessen wurde der Beamte Ulrich H., heute 60 Jahre alt, mehrfach versetzt, dann suspendiert und schließlich per Gerichtsbeschluss aus dem Dienst entfernt. Als dann auch noch das Geld knapp wurde, kündigte H. schriftlich an, sich spektakulär mit einer Elf-Kilo-Bombe in die Luft sprengen zu wollen. Jetzt stand er deshalb vor Gericht. Angeklagt, weil er den öffentlichen Frieden gestört habe, wegen Nötigung und wegen des unerlaubten Besitzes von Schusswaffen.

H. hatte seine Selbsttötungsabsicht in Briefen an das Bundesverfassungsgericht und das Berliner Verwaltungsgericht mitgeteilt. Einem Schreiben hatte er eine primitive Bombenskizze beigelegt. Die Richter informierten die Polizei, und der Apparat lief an. Zunächst wurden die Gespräche über das Handy von H. mitgehört, die er unter anderem mit seiner Anwältin wegen des Entfernens aus dem öffentlichen Dienst geführt hatte. Dann folgten, mit einem enorm großen Aufwand, wie der Staatsanwalt sagte, gleich zwei Hausdurchsuchungen – in der Wohnung von H.s Frau in Bernau und in der seiner Mutter in Berlin, wo er zu dieser Zeit lebte.

Die Beamten fanden aber keinen Sprengstoff, sondern im Auto von H., das sie vor den Augen der Nachbarn durchsuchten, zwei unbrauchbare Schreckschuss- und Signalpistolen. H. hatte sie nach seinen Angaben vor Jahren in einem gebraucht gekauften Auto gefunden und wollte zumindest eine jetzt so herrichten lassen, dass er sie Silvester zum Knallen verwenden konnte. Weil er keinen Waffenschein besitzt, war die Mitnahme der Pistolen im Auto einer der Anklagepunkte. Die Tauglichkeit der Pistolen wurde dann im Landeskriminalamt untersucht. Zur Verhandlung vor Gericht waren auch ein Sachverständiger und zwei Zeugen geladen. Aussagen mussten sie, anders als ein Gutachter, der H. nervenärztlich untersucht hatte, aber nicht, weil das Gericht auf Antrag des Staatsanwalts diesen Anklagepunkt fallen ließ. Auf die Rückgabe der Waffen musste H. aber verzichten; sie werden nun vernichtet.

Auch den Anklagepunkt, mit der Drohung, sich in die Luft zu sprengen, sei der öffentliche Frieden gestört worden, änderte der Staatsanwalt in der fünfstündigen Verhandlung. Jetzt ging es um das Vortäuschen einer Straftat und um die Nötigung der Richter durch die Drohungen in den Schreiben.

Diese Briefe seien nicht harmlos gewesen, sagte die Richterin. Auch wenn H. unter einem wirtschaftlichen Druck gestanden habe, sei er viel zu weit gegangen. Die Gerichte hätten völlig zu Recht die Polizei informiert, da man sich Sorgen um den Briefschreiber und um Unbeteiligte gemacht habe, die durch eine Selbstsprengung gefährdet hätten werden können. Das Urteil – sechs Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung auf zwei Jahre – sei hart, aber unerlässlich. Klaus Kurpjuweit

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