zum Hauptinhalt

Nahverkehr: BVG gestattete Schwarzfahren bei der U-Bahn

Tausende Fahrgäste durften am Mittwoch mit der U-Bahn schwarz fahren. Hintergrund war jedoch nicht eine Umsonst-Aktion, sondern ein Computerunfall, der sich bis in die Schweiz zurückverfolgen lässt.

Weil 630 der 700 Fahrscheinautomaten gegen 4 Uhr morgens ausgefallen waren, zog die BVG nach Angaben ihrer Sprecherin Petra Reetz die Fahrscheinkontrolleure aus den Zügen ab und setzte sie in den Bussen und Straßenbahnen ein. „Wir wollten die Kunden, die gezwungenermaßen ohne Fahrschein unterwegs waren, nicht auch noch durch Kontrollen weiter verunsichern“, sagte Reetz.

Wer sich morgens einen Fahrschein kaufen wollte, hetzte oft von Automat zu Automat über den Bahnsteig. Doch jedes Mal bekamen sie auf den Bildschirmen der funktionslosen Geräte lediglich zu lesen, dass dieser Automat defekt sei und man doch bitte zu einem anderen Automaten gehen solle. Ratlose Fahrgäste sprachen sich dann gegenseitig oft Mut zu, schwarz zu fahren – was die BVG auch tolerierte, die Fahrgäste zu diesem Zeitpunkt aber nicht wissen konnten. Ertappte Schwarzfahrer müssen sonst 40 Euro zahlen.

Wie hoch der Einnahmeausfall war, konnte Reetz gestern noch nicht sagen. Profitiert haben vor allem diejenigen, die sich nur einen Einzelfahrschein kaufen wollten. Wer eine Monatskarte haben wollte, konnte diese meist später bei der Rückfahrt besorgen, denn gegen Mittag funktionierten die Geräte wieder.

Nach Angaben von Reetz war bei Wartungsarbeiten in der Nacht der Rechner ausgefallen, der die Automaten zentral steuert – durch ein Unternehmen in der Schweiz. Der sogenannte Abgleich erfolge immer Anfang Juli. In den vergangenen Jahren habe es dabei nie Probleme gegeben. Nicht betroffen waren die Automaten in den Zügen der Straßenbahn.

Auf den meisten U-Bahnhöfen können Fahrgäste Tickets nur noch an Automaten kaufen. Fast alle der mit Personal besetzten Verkaufsschalter hat die BVG schon vor Jahren geschlossen. Zugabfertiger, die ebenfalls Fahrscheine verkaufen konnten, gibt es auf keinem Bahnhof mehr. Und auch die Verträge mit Geschäften in der Umgebung von Bahnhöfen, die Tickets verkaufen, hat die BVG stark reduziert. Bei einem Defekt der Geräte ist die BVG aber nur kulant, wenn der Ausfall Dimensionen wie gestern erreicht. Ansonsten verlangt sie, dass Fahrgäste, die im Startbahnhof keinen Fahrschein kaufen konnten, an der nächsten Station wieder aussteigen und dort ihr Glück erneut versuchen. Klaus Kurpjuweit

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false