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Unverwechselbar - die Namensschilder der Berliner Polizei.

© picture alliance / dpa

Namensschilder für Polizisten: Bei Hitze dürfen die Beamten anonym bleiben

Namensschilder sind für Berliner Polizisten Pflicht. Doch jetzt gibt es Ausnahmen: Bei Einsätzen in "Sonderbekleidung" wie T-Shirts entfällt die Kennzeichnungspflicht. Der Grund? Es fehlen schlicht Befestigungsknöpfe für Namens- oder Nummernschilder.

23 Beschwerden und sechs Strafverfahren gegen Beamte: So sieht die Zwischenbilanz von Innensenator Frank Henkel (CDU) zur im September 2011 eingeführten Kennzeichnungspflicht für Polizisten aus. Die Zahlen teilt Henkel in der Antwort auf eine kleine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Fabio Reinhardt mit, die am Sonnabend veröffentlicht wurde. Dabei wurden allerdings nur Beschwerden und Anzeigen bis zum Stichtag 30. April erfasst. Für eine fundierte Bilanz des vor seiner Einführung heftig umstrittenen Pilotprojekts ist es dadurch nach Ansicht von Experten noch zu früh.

Auf Widerspruch stieß am Sonnabend allerdings ein anderer Teil der Antwort Henkels. Auf die Frage, wie sichergestellt werde, dass die Namensschilder oder die rotierenden Rückennummern bei je nach Einsatz oder Jahreszeit wechselnder Dienstkleidung getragen werden können, antwortet Henkel, dass es an der allgemeinen Dienstkleidung, die Polizisten im regulären Einsatz tragen, zwar durchweg Befestigungsknöpfe zum Anbringen eines Schildes mit Lasche gebe.

Bei der sogenannten Sonderbekleidung hingegen sei das anders. Die wird von Spezialeinheiten aber auch beim Einsatz zu Veranstaltungen mit besonderem Schutzbedarf wie Demonstrationen getragen. Hier sind nach Aussage des Innensenators lediglich die Jacken des Einsatzanzugs so ausgestattet, dass an ihnen die bei geschlossenen Einsätzen üblichen „taktischen Kennzeichen“ angebracht werden können. Sollte es für das Tragen dieser Jacken mal zu heiß sein, sodass die Beamten im T-Shirt unterwegs sind, entfällt Henkel zufolge die Kennzeichnungspflicht allerdings: „ Wird im Einzelfall witterungsbedingt und aufgrund der Einsatzlage die Einsatzjacke nicht getragen, besteht keine Verpflichtung zum Tragen der taktischen Kennzeichen, weil an der unter der Einsatzjacke getragenen Oberbekleidung keine Befestigungsmöglichkeit vorhanden ist“. Nachträglich Befestigungsmöglichkeiten an Hemden anzubringen, lehnt er aus Kostengründen ab.

Das verwundert nun die Innenpolitiker von Koalition und Opposition. „Da sollte man noch mal drüber nachdenken“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Kleineidam am Sonnabend auf Nachfrage. Er habe zwar Verständnis dafür, dass Beamte im Einzelfall bei Hitze ihre Jacke ablegen und dann kein Kennzeichen zu sehen sei – aber es habe ihn „überrascht“, dass der Senator das so grundsätzlich freigebe. Der Grünen-Innenpolitiker Benedikt Lux sagt: „Die Kennzeichnungspflicht hat sich bewährt und sollte auch bei geschlossenen Einsätzen wie auf Demonstrationen oder bei Fußballspielen gelten.“

Lux ist der Ansicht, dass die jetzt von Henkel vorgelegten Zahlen zu Beschwerden und Anzeigen zeigen, dass die Sorgen von Gewerkschaftsvertretern, aber auch in der CDU unbegründet waren. Es war befürchtet worden, dass Polizisten in ihrer Freizeit Beschimpfungen oder Nachstellungen ausgesetzt sein könnten, wenn ihre Namen bekannt werden. Lux zeigt sich „überzeugt davon“, dass nach den ersten Berliner Erfahrungen nun auch weitere Bundesländer eine Kennzeichnungspflicht einführen sollten.

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