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Berlin: „Nehmen Sie den Jungen doch lieber gleich wieder mit“

Kriminelle Jugendliche: Die Polizei sucht das Gespräch mit ausländischen Familien

Die Polizei erwischt einen Jugendlichen auf einem Raubzug durch die Stadt. Zwei Beamte bringen den Jungen nach Hause. Die Mutter ist da. Und noch andere Kinder, von denen die Beamten annehmen, dass sie eigentlich in der Schule sein müssten. „Oh, nehmen Sie den doch lieber gleich wieder mit“, sagt die Mutter des Jugendlichen nur.

Eine Szene, die laut Polizei besonders häufig in Haushalten ausländischer Berliner vorkommt. Junge Ausländer fallen besonders häufig mit wiederholten Gewalttaten auf. Das hat die jüngste Kriminalitätsstatistik gezeigt. Christina Burck, Leiterin der Zentralstelle für Jugendsachen beim Landeskriminalamt (LKA), warnt zwar deutlich davor, „alle diese Jugendlichen über einen Kamm zu scheren“, doch beobachten Polizisten familiäre Muster, die eine kriminelle Karriere jugendlicher Ausländer befördern.

Ein fehlender Schulabschluss ist einer der Punkte. Einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz können die jungen Kriminellen dann erst recht nicht aufweisen. Also versuchen sie, sich anders Geld zu beschaffen. Das Versagen der Eltern bei der Integration ihrer Kinder in die deutsche Gesellschaft, das Innensenator Ehrhart Körting (SPD) jetzt angeprangert hat, können die Polizisten in den Familien nur zu häufig miterleben. Vermehrt treffen die Beamten auch auf Großfamilien, in denen nicht nur einer bei der Polizei aufgefallen ist. Oft hätten mehrere Kinder oder andere Verwandte eine Akte. Von einer festen Familienstruktur und geregeltem Einkommen könne vielfach keine Rede sein.

Ein weiterer Faktor ist das Engagement der Eltern. „Wir bitten bei Jugendlichen natürlich auch die Eltern mit zu uns“, berichtet Burck, „aber viele erscheinen erst gar nicht.“ Mangelnde Deutsch-Kenntnisse erschwerten es den Eltern, mit der Polizei zu reden. LKA-Expertin Burck berichtet aber auch, dass viele Eltern kein Interesse an derartigen Gesprächen hätten. „Die Akzeptanz für Hilfen des Staates ist kaum da“, sagt sie.

Bei der Straftat eines Jugendlichen muss in der Regel eine Meldung an die Jugendämter erfolgen. An den sozialpädagogischen Dienst bei Kindern unter 14 Jahren, an die Jugendgerichtshilfe bei den Älteren. Die Jugendhilfe ist auf die Kooperation der Familie angewiesen, damit die etwa Schulbesuche oder die Einhaltung von richterlichen Auflagen überwacht. Weil viele Eltern nicht mitziehen, setzt die Polizei jetzt auf eine viel engere Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe. „Bislang übersenden wir einfach ein Papier an die Jugendbehörde“, berichtet Burck, „und wissen gar nicht, was damit passiert“. Dabei könnten gerade die Beamten, die mit einem Jugendlichen immer wieder zu tun haben, seine Lebensgeschichte aus ihrer Sicht schildern.

Nach dem Fall des jugendlichen Serientäters Mahmoud wurde bereits eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendbehörden vereinbart. Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) erhofft sich davon Besserung: „Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Erkenntnisse rechtzeitig den Jugendbehörden mitteilen und diese die Familiengerichte einschalten, können kriminelle Karrieren gestoppt werden. Das verhindert, dass die Justiz hinterher in Vollzugsanstalten mühsam die Scherben kitten muss.“

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