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Berlin: Neue Diskussion um den finalen Rettungsschuss CDU und FDP sehen Polizisten rechtlich unzureichend geschützt

Nach der Geiselnahme gibt es in dieser Stadt jetzt neue Diskussionen über den finalen Rettungsschuss. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Peter Trapp, sagte dem Tagesspiegel: „Der glückliche Ausgang des Dramas zeigt, dass die Sicherheitsbeamten sehr professionell vorgingen.

Von Sandra Dassler

Nach der Geiselnahme gibt es in dieser Stadt jetzt neue Diskussionen über den finalen Rettungsschuss. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Peter Trapp, sagte dem Tagesspiegel: „Der glückliche Ausgang des Dramas zeigt, dass die Sicherheitsbeamten sehr professionell vorgingen. Gleichwohl taucht die Frage auf, was sie getan hätten, wenn der Geiselnehmer die Waffe an den Kopf eines Opfers gesetzt hätte.“ Im Fall des finalen Rettungsschusses seien die Beamten, die in einen solchen Einsatz gehen, rechtlich nicht ausreichend geschützt.

Auch der innenpolitische Sprecher der FDP, Alexander Ritzmann, meint: „Dieser Einsatz hat gezeigt, dass wir eine weitergehende rechtliche Regelung als bisher für den Fall brauchen, dass eine solche Situation wie die Geiselnahme eskaliert.“

Dem widersprach die innenpolitische Sprecherin der SPD, Heidemarie Fischer: „Wir haben erst vor wenigen Monaten die haftungsrechtliche Grundlage für den Einsatz von Beamten in solchen Fällen geregelt.“ Fischer sieht keinen Anlass für eine erneute Debatte, für eine Neuregelung gäbe es auch keine parlamentarische Mehrheit. Der innenpolitische Experte der Grünen, Ex-Justizsenator Wolfgang Wieland, pflichtete ihr bei: „Die Diskussion um den polizeilichen Todesschuss ist überflüssig.“

Die Nachricht von der Geiselnahme hatte die Berliner Abgeordneten gestern im Bus kurz vor Angermünde erreicht. Etwa zwei Dutzend Mitglieder des Innen-, Rechts- und des Jugendausschusses waren in die Uckermark gefahren, um sich offene Jugendhilfeeinrichtungen für minderjährige Gewalttäter anzuschauen. Der Erleichterung über den glücklichen Ausgang des Dramas folgte alsbald der Streit über den umstrittenen finalen Rettungsschuss, der in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. In Berlin legt das „Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges“ fest, dass Polizisten nur schießen dürfen, um einen Täter angriffs- oder fluchtunfähig zu machen – nicht, um zu töten.

Außerdem bedarf es eines besonderen Grundes, etwa jenen, ein bevorstehendes Verbrechen zu verhindern. Bevor ein Polizist gezielt schießt, muss er das androhen, etwa durch Abgabe eines Warnschusses.

Am 30. Januar dieses Jahres beschloss die Koalition, den finalen Rettungsschuss nicht ausdrücklich in das Gesetz aufzunehmen. Es wird allerdings gesetzlich klargestellt, dass das Land in einem solchen Fall für den Beamten haftet.

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