zum Hauptinhalt

Berlin: Neue Parkzonen: Gnade nur in Zweifelsfällen

Die Polizei hat Falschparkern in den vor kurzem eingeführten kostenpflichtigen Parkzonen in Steglitz und Schöneberg keine generelle Schonfrist eingeräumt. "Die Überwachungskräfte sind grundsätzlich gehalten, straßenverkehrsrechtliche Vorschriften im ruhenden Verkehr durchzusetzen", heißt es in einem Schreiben des Polizeipräsidenten an das Bezirksamt Schöneberg.

Die Polizei hat Falschparkern in den vor kurzem eingeführten kostenpflichtigen Parkzonen in Steglitz und Schöneberg keine generelle Schonfrist eingeräumt. "Die Überwachungskräfte sind grundsätzlich gehalten, straßenverkehrsrechtliche Vorschriften im ruhenden Verkehr durchzusetzen", heißt es in einem Schreiben des Polizeipräsidenten an das Bezirksamt Schöneberg. Die Beamten der Direktion IV seien in den vergangenen Wochen aber "außerordentlich großzügig" vorgegangen. In Zweifelsfällen sei davon abgesehen worden, "Knöllchen" auszustellen.

Der Polizeipräsident reagierte mit dem Schreiben auf eine Empfehlung der Bezirksverordneten für eine einmonatige Schonfrist nach Einführung der "Parkraumbewirtschaftung". Zuvor hatten sich zahlreiche Bürger beschwert, schlecht über die Neuerung informiert worden zu sein. Etliche Hausgemeinschaften bekamen keine Wurfzettel mit Informationen zu den neuen Parkzonen und zu den kostenpflichtigen Anwohnervignetten. "Die Akzeptanz der Parkraumbewirtschaftung würde durch ein allzu rigides Vorgehen erheblichen Schaden nehmen", hieß es in dem Beschluss-Antrag der Schöneberger SPD-Fraktion.

Außerdem kam die Polizei mit dem Ausstellen der Vignetten in Zeitverzug. Die Direktion IV muss innerhalb relativ kurzer Zeit rund 18 000 Anträge bearbeiten. Solange noch nicht alle Vignetten ausgestellt seien, erkenne die Behörde deshalb auch "von außen sichtbar im Fahrzeug ausgelegte Kopien des Antrags" an.

"Es warten noch immer einige Anwohner auf ihre Vignetten", hieß es gestern in der Direktion IV. Darunter seien vor allem Gewerbetreibende, die mehr Unterlagen einreichen müssten als Bewohner. Die Situation habe sich aber beruhigt.

Die Parkraumbewirtschaftung gilt seit Anfang Oktober montags bis sonnabends auf einem etwa vier Kilometer langen Stück von Schloß-, Rhein- und Hauptstraße sowie in den Nebenstraßen. Sie soll dazu beitragen, dass es in dem Gebiet wieder mehr freie Parkplätze gibt.

tob

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false