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Berlin: Neuer Anlauf für Stellenpool

Senat: Internes Arbeitsamt soll Mitarbeiter vermitteln

Jetzt kommt er doch – der Stellenpool. Zum Jahresbeginn 2004 werden Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, deren Arbeitsplatz nicht mehr benötigt wird, einer neuen, zentralen Dienstbehörde unterstellt. Dieses „interne Arbeitsamt“ vermittelt das Personal weiter, sorgt für eine Beschäftigung übergangsweise oder bietet Umschulungen und Fortbildungen an. Momentan sitzen 3600 öffentlich Bedienstete auf Stellen, die wegfallen sollen. Man nennt sie Überhangkräfte.

Die Gewerkschaften und der Beamtenbund hatten sich heftig gegen den Gesetzentwurf des Senats zur Einrichtung des zentralen Stellenpools gewehrt. Er verstoße gegen das Mitbestimmungsrecht und den Datenschutz. Außerdem wurde das Vorhaben, Beamte notfalls gegen deren Willen zu versetzen, grundsätzlich in Zweifel gestellt. Die Arbeitnehmervertreter drohten mit massenhaften Klagen vor dem Arbeitsgericht. Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) setzte daraufhin Rechtsgutachter in Bewegung, das Parlament hörte Experten an und die Koalitionsfraktionen SPD und PDS besserten nach.

Der geänderte Gesetzentwurf wurde gestern vorgestellt. Die wichtigsten Korrekturen: Bei der Versetzung von Dienstkräften, die schon vor Einrichtung des Stellenpools im Überhang waren, wird die Mitwirkungsfrist der Personalräte von zwei auf vier Wochen verlängert. Für die Beamten wird in das Gesetz hineingeschrieben, dass deren Versetzung zum Stellenpool einem „dienstlichen Bedürfnis“ entspricht und dass sich die neue Vermittlungsbehörde der „dienstrechtlich zulässigen Handlungsform“ bedient. Und der Schutz personenbezogener Daten wurde enger gefasst.

Angst um ihren Arbeitsplatz oder das monatliche Einkommen müssen Überhangkräfte in der Berliner Verwaltung auch in Zukunft nicht haben. Sie sind fast unkündbar und die Gehaltseinstufung ist tarifvertraglich oder besoldungsrechtlich gesichert. Aber sie müssen ab 2004 damit rechnen, vom zentralen Stellenpool auf einen Arbeitsplatz gesetzt zu werden, der ihnen nicht unbedingt zusagt. „Was zumutbar ist, kann nicht immer nur freundlich zugunsten des Arbeitnehmers ausgelegt werden“, sagte der SPDFraktionsgeschäftsführer Christian Gäbler. Eine Verweigerungshaltung könne sogar zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen. za

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