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Berliner Taxifahrer haben ihre eigenen Regeln.

© Jens Wolf/dpa

Neues Gesetz verbietet Zusatzgebühren: Streit um Kartenzahlung in Berliner Taxis

Seit dem 13. Januar ist die Erhebung von Extragebühren bei bargeldlosem Bezahlen in Deutschland verboten. Berliner Taxifahrer verlangen jedoch weiterhin 1,50 Euro extra.

Berlin hat seine eigenen Gesetze. Und die kommen die Bewohner und ihre Gäste bisweilen teuer zu stehen. Beim Taxifahren zum Beispiel, jedenfalls wenn man kein Bares hat und mit Karte zahlen muss. Das kostet 1,50 Euro extra. Diese Gebühr verstößt zwar gegen Richtlinien der Europäischen Union. Den Senat interessiert das aber bisher wenig.

Schuld daran ist die Tarifverordnung der Berliner Taxen. Diese steht im Widerspruch zum – Achtung! – „Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz“. Darin gibt es den Paragraphen 270a und dieser verbietet die Erhebung von Extragebühren bei bargeldlosem Bezahlen. Das Gesetz ist neu und überträgt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2015 in deutsches Recht.

Einzige Ausnahme: Die Taxen in Berlin

Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz gilt seit dem 13. Januar in ganz Deutschland. Einzige Ausnahme sind, wie bereits im Tagesspiegel-Newsletter „Checkpoint“ berichtet, die Taxen der Hauptstadt. Für diese gilt eine öffentlich-rechtliche Taxitarif-Verordnung. Darin ist festgeschrieben, dass bei Kartenzahlung eben ein Zuschlag von 1,50 Euro berechnet werden muss. Nun beschweren sich aber Berliner, dass die Extragebühr trotz des neuen Verbots noch immer von Taxifahrern erhoben wird. Auf Twitter schreibt ein Nutzer zum Beispiel: „Warum muss in Berliner Taxis immer noch bei Kreditkarten Zuschlag gezahlt werden, wenn das doch seit gestern bei allen Transaktionen verboten ist?“ Ganz einfach, jedenfalls für die Innung des Berliner Taxigewerbes: Solange die Behörde keine Änderung an der Tarifverordnung vornehme, bleibe es bei dem Aufschlag.

Demnach wäre die Berliner Zusatzgebühr unzulässig

Die Senatsverkehrsverwaltung stimmt dieser Sichtweise auf Nachfrage zu. Allerdings, sagt Pressesprecher Matthias Tang, dränge sich „jenseits der juristischen Sachlage die Frage auf, ob dieser Zuschlag noch zeitgemäß ist oder verändert werden muss“. Außerdem liefen zurzeit Gerichtsverfahren in dieser Sache, deren Ausgang der Senat abwarten müsse, bevor neu entschieden werde. Kurzum, in Berliner Taxen wird man auf unbestimmte Zeit hin wohl weiter 1,50 Euro extra bezahlen, wenn das Bargeld nicht ausreicht.

Rechtsexperten warnen allerdings, so ist es in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zu lesen: Eine Verordnung habe keinen Gesetzescharakter, weshalb das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz eine höhere Rangordnung habe und die Verordnung deshalb nicht gelte. Demnach wäre die Berliner Zusatzgebühr in Taxis also unzulässig.

Justus Wilke

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