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Neues Polizeigesetz: Vor 1. Mai: Störer sollen vier Tage ins Gefängnis

Vier Tage lang, statt bisher zwei, dürfen künftig potenzielle Störer vor Demonstrationen, Fußballspielen oder Events im Rockermilieu nach richterlichem Beschluss festgehalten werden. Das neue Gesetz soll vor dem 1.Mai in Kraft treten.

Von Sabine Beikler

Der sogenannte Unterbindungsgewahrsam gilt als Präventivmaßnahme. Er wird verlängert: Vier Tage lang – statt bisher zwei – dürfen künftig potenzielle Störer vor Demonstrationen, Fußballspielen oder Events im Rockermilieu nach richterlichem Beschluss festgehalten werden. Mit den Stimmen von SPD und CDU und gegen die Stimmen der Opposition hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag eine Verschärfung des Polizeigesetzes beschlossen. Es soll noch vor dem 1. Mai in Kraft treten.

Berlin sei „Veranstaltungshauptstadt“, begründete CDU-Innenpolitiker Robbin Juhnke die Gesetzesreform. Eine unnötige Belastung der Beteiligten sei durch den Richtervorbehalt nicht gegeben, sagte SPD-Innenpolitiker Frank Zimmermann. Diese Argumentation ließ die Opposition nicht gelten. „Wären Gefährderansprachen nicht sinnvoller?“, fragte Grünen-Politiker Benedikt Lux.

Ohne dass Bürger eine Straftat begangen hätten, würden sie tagelang in Gewahrsam genommen werden, kritisierte Linken-Innenpolitiker Hakan Tas. Das neue Polizeigesetz sei „völlig unzumutbar“ und „unverhältnismäßig“. Zudem fehle eine nachvollziehbare Begründung für die Ausweitung des Gewahrsams, kritisierte Simon Weiß von den Piraten.

Opposition fordert Parlamentsvorbehalt

Bisher konnte die Polizei in Fällen von häuslicher Gewalt und Nachstellungen den Täter einer gemeinsamen Wohnung verweisen. Neu geregelt ist, dass künftig auch ein Betretungsverbot für eine Wohnung gilt, in der die gefährdete Person allein wohnt. Das gilt auch für Orte, an denen sich die verletzte oder gefährdete Person regelmäßig aufhalten muss wie zum Beispiel die Schule und die Arbeits- oder Ausbildungsstätten.

In dem Gesetz ist eine Rechtsgrundlage verankert, die es formell Berliner Polizeibeamten ermöglicht, im Ausland ebenfalls hoheitliche Amtshandlungen vorzunehmen. SPD–Politiker Zimmermann sagte, es handele sich dabei nicht um „eine Armee im Auslandseinsatz“, sondern um Routineangelegenheiten. Die Opposition forderte für solche Einsätze einen Parlamentsvorbehalt.

Regelung gilt auch für ausländische Beamte

Die neue Regelung gilt auch für ausländische Polizeibeamte, die im Land Berlin tätig werden müssen. Auch dafür forderte die Opposition einen Parlamentsvorbehalt. Zudem solle verboten werden, dass ausländische Polizeibeamte in Berlin Schusswaffen tragen dürfen.

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