zum Hauptinhalt

Berlin: Neues Raster für muslimische Studenten

Vier Wochen nach Beginn der Rasterfahndung unter muslimischen Studenten in Berlin werden die Suchkriterien auf Initiative von Justizsenator Wolfgang Wieland (Grüne) geändert. Wie die Senatsinnenverwaltung gestern bestätigte, arbeitet das Landeskriminalamt (LKA) gegenwärtig daran, den Katalog zu präzisieren.

Vier Wochen nach Beginn der Rasterfahndung unter muslimischen Studenten in Berlin werden die Suchkriterien auf Initiative von Justizsenator Wolfgang Wieland (Grüne) geändert. Wie die Senatsinnenverwaltung gestern bestätigte, arbeitet das Landeskriminalamt (LKA) gegenwärtig daran, den Katalog zu präzisieren. Eingebunden werde dabei auch der Datenschutzbeauftragte. Dessen Sprecherin Anja-Maria Gardain bestätigt die "enge Abstimmung", will sich darüber hinaus aber nicht äußern. Der seit dem 21. September geltende Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten, der momentan noch die rechtliche Grundlage für die Rasterfahndung liefert, stellt praktisch alle muslimischen Studenten unter einen Generalverdacht. Danach sollen alle Personen mit "vermutlich islamischer Religionszugehörigkeit und vermutlich legalem Aufenthaltsstatus in Deutschland" überprüft werden. Eine weitere Aufstellung legt die Nationalität der Betroffenen auf 15 - überwiegend arabische - Staaten fest.

Zum Thema Online Spezial: Terror und die Folgen Themenschwerpunkte: Gegenschlag - Afghanistan - Bin Laden - Islam - Fahndung Fotostrecke: Bilder des US-Gegenschlags Dies geht Wieland entschieden zu weit. Eine derart weite Auslegung, so der Justizsenator, sei "kein Raster, sondern ein Rahmen". Er habe deshalb bei Innensenator Ehrhart Körting auf eine Eingrenzung gedrängt. Der Vorstoß könnte sich für den grünen Justizsenator allerdings zu einem Eigentor entwickeln. Nach Auskunft von Körtings Sprecherin Svenja Schröder-Lomb handelt es sich beim LKA-Antrag für einen neuen Gerichtsbeschluss nämlich nicht nur um eine Änderung der Rasterkriterien. Zugleich bemühten sich die Staatsschützer dabei auch um eine "teilweise Ausweitung, insbesondere in zeitlicher Hinsicht", so Schröder-Lomb. Was darunter zu verstehen ist, wollte sie nicht sagen. Für möglich wird gehalten, dass auch länger zurückliegende Studiengänge in die Rasterfahndung einbezogen werden. Denkbar ist auch eine Überprüfung jener Muslime, die mit Beginn des Wintersemesters ihr Studium aufgenommen haben. Damit würden die Rasterkriterien zwar eingeschränkt, die Fahndung insgesamt aber ausgeweitet. Bereits jetzt haben die Universitäten die Daten von 900 Studenten an das LKA übermittelt.

OD

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false