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Berlin: Neuverhandlungen zum Schönefeld-Bauprojekt sollen nächste Woche beginnen

Bereits nächste Woche sollen die Neuverhandlungen mit den beiden Bieterkonsortien für die Privatisierung der Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF) und den Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg-International (BBI) beginnen. Das kündigten gestern die Altgesellschafter der Holding an.

Bereits nächste Woche sollen die Neuverhandlungen mit den beiden Bieterkonsortien für die Privatisierung der Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF) und den Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg-International (BBI) beginnen. Das kündigten gestern die Altgesellschafter der Holding an. Die Vertreter der Bundesregierung sowie der Länder Berlin und Brandenburg hatten zuvor eine erste Auswertung des Beschlusses vorgenommen, mit dem das Brandenburger Oberlandesgericht am Dienstag auf Beschwerde des unterlegenen IVG-Konsortiums die Vergabe an die Hochtief-Gruppe aufgehoben hatte.

Mit seiner Auslegung des Verwaltungsververfahrengesetzes habe das Gericht juristisches Neuland betreten und Rechtsgeschichte geschrieben, sagte Holding-Anwalt Andreas Weitbrecht. Das Vergaberecht müsse jetzt grundlegend umgestaltet werden.

Der Zeitverzug beim Flughafenbau solle begrenzt werden, betonte Senatskanzlei-Chef Volker Kähne. Notfalls werde der von der Flughafengesellschaft selbst vorbereitete Antrag ins Genehmigungsverfahren gebracht und dann nachgebessert. Vorher wolle man sich aber noch mit beiden Bewerbern abstimmen.

Schwieriger gestaltet sich die BBF-Privatisierung. An den Verhandlungen werde Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) zunächst nicht teilnehmen, kündigte Kähne gestern an. Fugmann-Heesing sitzt in den Aufsichtsräten der Flughafen Holding sowie der Bankgesellschaft Berlin, die zum Hochtief-Konsortium gehört, das sich weiter um den Privatisierungsauftrag bewirbt. Dieses "Doppelmandat" war vom Oberlandesgericht als unzulässig eingestuft worden.

Damit stehe die öffentliche Verwaltung vor einem neuen Problem, sagte Kähne weiter. Bisher habe es gereicht, sich an Abstimmungen nicht zu beteiligen, wenn gegenseitige Interessen berührt waren. Dies sei auch im Privatisierungsverfahren die Linie der Senatskanzlei gewesen. Auf der anderen Seite müsse es möglich sein, daß der oberste Vertreter einer Finanzverwaltung im Aufsichtsrat Unternehmen kontrollieren könne, die sich im Landesbesitz befinden oder an denen das Land beteiligt ist.

Welche Konsequenzen aus dem Beschluß des Oberlandesgerichts Brandenburg zu ziehen sind, sei noch offen. Da die Entscheidung rechtskräftig ist, könnte der Fall nur vor dem Bundesgerichtshof landen, wenn in einem ähnlichen Verfahren ein anderes Oberlandesgericht anders entscheiden würde.

Der Chef der Brandenburger Staatskanzlei und PPS-Aufsichtsratsvorsitzende Jürgen Linde konnte gestern nicht sagen, wie sich der Beschluß des Gerichts auch auf Nebenabreden wie Tarifverträge und die Beschäftigungsgarantie für die BBF-Mitarbeiter auswirkt. Die BBF-Finanzen sind aus Eigenmitteln bis zum Jahresende gesichert, die Kredite für das Baufeld Ost müssen erst Ende Februar 2000 zurückgezahlt werden.

Undurchsichtig ist weiterhin die Rolle des Berliner Ingenieurbüros WIB, das zwei Mitarbeiter des zum Hochtief-Konsortiums gehörenden Frankfurter Flughafens für Planungsarbeiten im Auftrag der PPS eingesetzt hatte. WIB-Geschäftsführer Märtin habe dabei den Eindruck erweckt, es handele sich um eigene Angestellte, erklärte der Vorsitzende der BBF-Geschäftfsührung, Götz Herberg.

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