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Berlin: Neuwahlen: Einig über vorzeitige Parlamentsauflösung

Alle vier Fraktionen im Abgeordnetenhaus haben sich gestern in einer gemeinsamen Resolution zu Neuwahlen am 21. Oktober 2001 und zur Selbstauflösung des Parlaments unmittelbar nach der Sommerpause bekannt.

Alle vier Fraktionen im Abgeordnetenhaus haben sich gestern in einer gemeinsamen Resolution zu Neuwahlen am 21. Oktober 2001 und zur Selbstauflösung des Parlaments unmittelbar nach der Sommerpause bekannt. "Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, durch vorzeitige Neuwahlen darüber zu entscheiden, wem sie einen politischen Neuanfang in Berlin zutrauen", heißt es in der Entschließung, die das Abgeordnetenhaus am Abend beschloss.

Grundvoraussetzung hierfür sei die Einigung der Fraktionen auf die vorzeitige Beendigung der 14. Wahlperiode und auf einen Wahltermin. Über einen entsprechenden Antrag werde das Landesparlament in einer Sondersitzung am 1. September abstimmen, kündigten CDU, SPD, Grüne und PDS an. Als Termin für die dann innerhalb von acht Wochen durchzuführenden Wahlen schlug das Abgeordnetenhaus einstimmig den 21. Oktober vor. Parlamentspräsident Reinhard Führer hatte am Ende der gestrigen Plenarsitzung zu der Sondersitzung eingeladen. Das Abgeordnetenhaus verabschiedete sich erst einmal für gut zwei Monate in die Sommerpause.

Zum Thema Online Spezial: Berlin vor der Wahl Die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode bedarf einer Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten, die nunmehr gesichert ist. Der Antrag zur Einberufung einer Parlaments-Sondersitzung erst nach den Sommerferien ist von den Christdemokraten initiiert worden, um einen späteren Wahltermin durchsetzen zu können. Die Regierungsparteien SPD und Grüne sowie die PDS, die schon im September Neuwahlen wollten, lenkten daraufhin ein und stimmten dem Neuwahldatum 21. Oktober zu. Die Union hielt die gestrige Entschließung zwar nicht für notwendig, schloss sich aber trotzdem an. Die Resolution hat nur eine politische, keine rechtliche Bedeutung. Doch sie macht, gemeinsam mit einer Änderung der Landeswahlordnung, die Rechtssicherheit bei den Wahlvorbereitungsfristen schafft, Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskas das Leben leichter. Er kann den Wahlaufruf starten. Die Parteien haben die Nominierung ihrer Kandidaten bereits begonnen.

za

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