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Berlin: Niederlage der Berliner Bank

Geldinstitut muss Fondsanteile zurücknehmen

Die Berliner Bank muss eine Beteiligung an dem „DreiLänder-Fonds“ von Anlegern zurücknehmen. Dazu wurde das zur Bankgesellschaft gehörende Geldhaus von der Zivilkammer 4 des Landgerichts Berlin verurteilt. Die Anleger, die bei der Berliner Bank einen Kredit zum Kauf des heute unwirtschaftlichen Fondsanteils aufgenommen hatten, müssen keine Zinsen mehr für den Kredit bezahlen und erhalten frühere Zinszahlungen zurück. Mit dem Fondskapital wurden unter anderem Musicaltheater gebaut. Dem Urteil (Az: 4O125/03) wird in Bankenkreisen und unter Anlegerschützern große Bedeutung beigemessen, weil es auf andere Fälle übertragbar sein könnte.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Anleger von einem Finanzberater zu Hause besucht worden waren und der Vermittler sie sowohl zur Fondsbeteiligung als auch zur Kreditaufnahme überredete. Weil dies im Rahmen eines Hausbesuches erfolgt sei, hätten die Anleger ein Widerrufsrecht nach dem damals geltenden Haustürwiderrufsgesetz. Die Rückabwicklung des Kredits sei außerdem deshalb zulässig, weil der Verkauf des Fondsanteils sowie dessen Finanzierung als „verbundenes Geschäft“ zu werten seien. Damit begründeten die Richter ihr Urteil erstmals mit der spektakulären, verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vom Juni dieses Jahres. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Beobachter rechnen damit, dass die Bank vor das Kammergericht ziehen wird. Diesem liegen eine Vielzahl ähnlicher Fälle vor. Die Einlagen in den Drei-Länder-Fonds betrugen 685 Millionen Euro. Die Berliner Bank finanzierte 130 Millionen davon. Rund die Hälfte davon wurde nach Angaben der Bank bereits zurückgeführt. ball

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