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Berlin: Noch keine Entscheidung über das Verbot der Kundgebung

Stundenlange Beratung des Verwaltungsgerichts bis zum AbendHans Toeppen Das Berliner Verwaltungsgericht hat gestern Abend das Verbot der NPD-Demonstration für Sonntag bestätigt. Ob die spektakuläre Kundgebung der Rechtsradikalen aber endgültig keine juristische Chance hat, wird sich erst am heutigen Sonnabend klären.

Stundenlange Beratung des Verwaltungsgerichts bis zum AbendHans Toeppen

Das Berliner Verwaltungsgericht hat gestern Abend das Verbot der NPD-Demonstration für Sonntag bestätigt. Ob die spektakuläre Kundgebung der Rechtsradikalen aber endgültig keine juristische Chance hat, wird sich erst am heutigen Sonnabend klären. Dann erst wird das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde-Entscheidung fällen. Von vornherein war klar, dass beide Seiten sich mit dem Spruch der unteren Instanz nicht zufrieden geben würden: weder die Nationaldemokraten noch die Polizei als so genannte Versammlungsbehörde.

Der Staatsschutz der Polizei hatte die Demonstration, die nach einem Beginn in Kreuzberg schließlich durch das Brandenburger Tor führen sollte, mit einer umfangreichen historisch-politischen Begründung verboten. Dabei spielte vor allem das Datum eine entscheidende Rolle: Der 12. März, Jahrestag des Einmarschs der nationalsozialistischen deutschen Truppen im Jahr 1938 in Österreich. Die NPD-Kundgebung ist angemeldet unter dem Motto "Nationale Solidarität mit Österreich" und "Wir sind ein Volk".

Der Innensenator hatte schon früh deutlich gemacht, dass er nicht nochmals einen Durchmarsch von Rechtsradikalen durch das Brandenburger Tor dulden wolle. In der Verbotsverfügung der Polizei heißt es, der angekündigte Aufzug trage die Gefahr einer Glorifizierung der NS-Politik von 1938 in sich und damit gleichzeitig die Gefahr einer Verherrlichung des nationalsozialistischen Systems selbst. Im übrigen seien das internationale Ansehen Berlins und Deutschlands gefährdet.

Mit einer Gegendemonstration um 14 Uhr am Brandenburger Tor will eine breite Inititiative "Europa gegen Rassismus" am Sonntag der NPD den Platz streitig machen. Ihr haben sich auch alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses angeschlossen. In einer einstimmigen Entschließung riefen sie am Donnerstagabend dazu auf, ein Zeichen für "Demokratie, Menschenwürde und Toleranz zu setzen" und sich an der Demonstration gegen Rassismus zu beteiligen. Das Parlament registriere mit Besorgnis den "Versuch rechtsradikaler Gruppen, unter Berufung auf die Regierungsbildung in Österreich geschichtsträchtige Orte der deutschen Hauptstadt als Kulisse verfassungsfeindlicher Aktionen zu nutzen. Dies fordert den entschiedenen Widerstand der Berlinerinnen und Berliner heraus".

Auch in dieser Stellungnahme heißt es, dass die rechtsradikalen Aktivitäten dem Ansehen der Stadt schadeten. Unterschrieben war der Entschließungsantrag von allen vier Fraktionsvorsitzenden im Abgeordnetenhaus.

Über die Verbotsverfügung der Polizei hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts gestern mehrere Stunden beraten. Die Polizei hatte auch "jede Ersatzveranstaltung" an diesem Tag in ganz Berlin wegen Verletzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung untersagt. Ob der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts sich noch am gestrigen Freitag mit einer Beschwerde befassen konnte, war bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch unklar.

Hans Toeppen

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