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Berlin: NPD-Verbot: Berlin wird sich im Bundesrat enthalten

In der Frage des NPD-Verbots bleibt der Senat zurückhaltend. Berlin unterstützt einen Verbotsantrag der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht, wird jedoch einem Verbotsantrag der der Länderkammer nicht zustimmen, sondern sich enthalten.

In der Frage des NPD-Verbots bleibt der Senat zurückhaltend. Berlin unterstützt einen Verbotsantrag der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht, wird jedoch einem Verbotsantrag der der Länderkammer nicht zustimmen, sondern sich enthalten. Am Freitag stehen im Bundesrat Verbotsanträge von Bayern und Niedersachsen auf der Tagesordnung. Die Bundesregierung stellt ihren Antrag aus eigenem Ermessen. Der Senat wird seine Befürwortung im Bundesrat zu Protokoll geben.

Nach Angaben von Senatssprecher Michael-Andreas Butz hat der Senat sein Abstimmungsverhalten in der Länderkammer gestern zunächst strittig erörtert. Die SPD-Seite würde den Anträgen durchaus zustimmen, Diepgen und die CDU-Seite dagegen "notfalls" für Nein plädieren. "Die Diskussion lief dann jedenfalls auf Enthaltung hinaus", so Butz.

Innensenator Werthebach (CDU) und der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) als Justizsenator hätten gegen die Zustimmung zu den Anträgen verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Bedenken geltend gemacht. Die Verfassungswidrigkeit allein reiche nämlich für das Verbot einer Partei nicht aus. Dies müsse auch beweisbar sein, etwa durch gewalttätige Straftaten. In Berlin könne man das aber bei der NPD nicht ausreichend belegen und folglich die Anträge aus Bayern und Niedersachsen "nicht aus eigener Verantwortung stützen", sagte Butz. Andere Verfassungsschutzbehörden hätten sicher ausreichende Erkenntnisse für einen Verbotsantrag.

Verfassungspolitisch hat Diepgen im Senat Bedenken dagegen vorgetragen, dass drei Verfassungsorgane - Bunderegierung, Bundesrat und Bundestag -- vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Richter könnten sich dadurch "unter Druck gesetzt fühlen". Auch wäre es "ein Freibrief für die NPD", wenn dann die Verbotsanträge abgewiesen würden.

Schon in der Ministerpräsidentenkonferenz und in der Innenminsterkonferenz blieb offen, wer den Verbotsantrag stellen soll. Diese Gremien hatten jedoch erklärt, den Antrag der Bundesregierung zu stützen. Diese Marschroute hat sich Diepgen zu eigen gemacht. Butz sagte, die Bundesregierung handele konsequent, denn in ihrem Antrag würden "Aussagen dokumentiert, die den Verbotsantrag rechtfertigen".

Der Senat will im Bundesrat Anträgen von Baden-Württemberg und Thüringen zustimmen, die auf die Strafverschärfung für extremistische Straftaten und auf Schnellverfahren hinauslaufen. Dazu gehörtein Fahrverbot, wenn Autos für Straftaten benutzt werden. Allerdings: Wie weit Schnellverfahren mit dem Jugendstrafrecht vereinbar seien, müsse man prüfen, so Butz.

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