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Nummernschilder für Polizisten: Schwarz-Rot will Rotation

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat am Mittwoch im Streit um die Kennzeichnungspflicht von Polizisten eine unerwartet klare Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht entschied, dass diese Frage überhaupt nicht der Personalvertretung zur Mitbestimmung vorgelegt werden musste.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat am Mittwoch im Streit um die Kennzeichnungspflicht von Polizisten eine unerwartet klare Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht entschied, dass diese Frage überhaupt nicht der Personalvertretung zur Mitbestimmung vorgelegt werden musste. Deshalb konnten gar keine Mitbestimmungsrechte verletzt werden. Der Polizeipräsident hätte die von der Gewerkschaft GdP vehement bekämpften Schilder einfach per Dienstanweisung anordnen können – so wie auch das Tragen der Uniform vorgeschrieben ist.

Letztlich dürfte die Entscheidung des Gerichts aber keine Rolle mehr spielen, da die CDU in den Koalitionsvereinbarungen eine Änderung der im Sommer begonnenen Kennzeichnung durchgesetzt hat. Demnach sollen die Nummern künftig „rotieren“. Dem Vernehmen nach alle paar Monate soll sich die Nummer jedes Beamten ändern. Eine derartige Regelung hatte die Gewerkschaft selbst vor einiger Zeit ins Gespräch gebracht.

Die Verwaltung befürchtet wegen dieser Rotation der Zahlen einen immensen bürokratischen Aufwand. Details sind aber noch nicht geklärt. Der frühere Polizeipräsident Dieter Glietsch und Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatten ursprünglich Namensschilder für alle 13 000 Uniformträger einführen wollen, dies gehöre zu einer modernen, bürgernahen Polizei. Nachdem der Gesamtpersonalrat hierfür seine Zustimmung verweigert hatte, wurde der Kompromiss gefunden, dass jeder Beamte wählen dürfe zwischen Namen und Nummer. Die GdP klagte dennoch, weil Polizisten auch durch eine feste Nummer gefährdet seien. Kurz nach der Gerichtsentscheidung behauptete die GdP in einer Mitteilung, dass die Schildchen wegen „scharfer Kanten“ gefährlich seien – und verlangte die sofortige Einziehung.

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