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Berlin: „Ob sich der Aufwand lohnt…“

VOLKSGESETZGEBUNG Mit Volksbegehren und -entscheiden können Landesgesetze beschlossen, verändert oder abgeschafft werden. Verboten sind Plebiszite zum Haushaltsgesetz, zu Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben, Tarifen und Personalentscheidungen.

VOLKSGESETZGEBUNG

Mit Volksbegehren und -entscheiden können Landesgesetze beschlossen, verändert oder abgeschafft werden. Verboten sind Plebiszite zum Haushaltsgesetz, zu Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben, Tarifen und Personalentscheidungen. Es ist auch möglich, das Abgeordnetenhaus „mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung, die Berlin betreffen“, zu befassen. Volksbegehren dazu könnten sich aber „leicht als wirkungslos erweisen“, sagt die Initiative „Mehr Demokratie“ in ihrem offiziellen Leitfaden. Es sei fraglich, ob sich der Aufwand dafür lohne.

ZEITRAHMEN

Das Abgeordnetenhaus muss bis 9. September zum Volksbegehren „Tempelhof“ Stellung nehmen. Dann ist Zeit bis 9. Januar 2008, 170 000 Unterschriften fürs Volksbegehren zu sammeln. Im Erfolgsfall müsste spätestens im Mai 2008 ein Volksentscheid stattfinden. za

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