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Berlin: Ohne Fleiß viel Gehalt?: Doppelt kassiert

Dass die aufgezeigten Probleme nicht substanzlos sind, beweist ein anderer Vorgang. Im Sommer 2000 stellte die Justizkasse auf Grundlage einer Studie des gleichen Verfassers umgehend die Auszahlung von Zeugengeldern an Polizeibeamte ein.

Dass die aufgezeigten Probleme nicht substanzlos sind, beweist ein anderer Vorgang. Im Sommer 2000 stellte die Justizkasse auf Grundlage einer Studie des gleichen Verfassers umgehend die Auszahlung von Zeugengeldern an Polizeibeamte ein. Über Jahre hatte sich bei Zeugenaussagen von Polizeibeamten in Moabit folgendes Verfahren eingeschliffen: Polizeibeamte, die während ihrer Freizeit zu Aussagen in Prozessen benötigt wurden, erhielten aus der Justizkasse eine Entschädigung für Fahrtkosten in Höhe von 10 bis 20 Mark.

Tatsächlich jedoch gehören solche Termine zur Dienstpflicht der Beamten. Lassen sie sich nicht mit dem Dienstplan eines Beamten vereinbaren, gelten sie als Überstunden und werden entsprechend bezahlt. Die Polizisten kassierten also vielfach doppelt.

Zeugengelder an Polizeibeamte werden deshalb seit dem 12.7.2000 nicht mehr ausgezahlt. Dabei soll es auch künftig bleiben. Die derzeitige Praxis werde beibehalten, heißt es bei der Justizverwaltung. Geschätztes Einsparvolumen im Haushalt der Justiz: Zwischen drei und fünf Millionen Mark jährlich.

OD

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