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Berlin: Opposition reicht Haushaltsklage ein

CDU, FDP und Grüne im Abgeordnetenhaus haben gestern beim Berliner Verfassungsgerichtshof eine Normenkontrollklage eingereicht, um die Verfassungswidrigkeit des Landeshaushalts 2002/03 feststellen zu lassen. Sie wollen den Senat damit zwingen, die jährliche Neuverschuldung bis spätestens 2005 wieder an die Höhe der Investitionsausgaben anzugleichen.

CDU, FDP und Grüne im Abgeordnetenhaus haben gestern beim Berliner Verfassungsgerichtshof eine Normenkontrollklage eingereicht, um die Verfassungswidrigkeit des Landeshaushalts 2002/03 feststellen zu lassen. Sie wollen den Senat damit zwingen, die jährliche Neuverschuldung bis spätestens 2005 wieder an die Höhe der Investitionsausgaben anzugleichen. In der Klageschrift wird bestritten, dass die extrem hohe Nettokreditaufnahme dem verfassungsmäßigen Zweck dient, eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren. Eine solche Störung gebe es derzeit nicht. Der rot-rote Senat habe die Begründung für seine Verschuldungspolitik weder nachvollziehbar noch vertretbar dargelegt. Der wahre Grund der überhöhten Neuverschuldung sei die Bereinigung finanzieller Altlasten und die Haushaltsnotlage Berlins. za

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