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Immer mehr Wohnungen wie hier in der Wilhelmstraße in Berlin-Mitte werden in Ferienwohnungen umgewandelt.

© Kitty Kleist-Heinrich

Mieterschutz: Pankower Ferienwohnungen vor dem Aus

Ab heute will Pankow gegen illegale Urlaubsdomizile vorgehen. Damit soll verhindert werden, dass immer mehr Unterkünfte dem Wohnungsmarkt entzogen werden und so die Mieten immer weiter steigen. Der Bezirk ist Vorreiter - doch auch anderswo spricht man von einem "Riesenproblem".

Die Tage der illegalen Ferienwohnungen in Pankow sind gezählt – und zwar von diesem Freitag an. Denn mit der Veröffentlichung im Amtsblatt gelten die Verbote für Luxussanierungen und die Nutzung von Wohnungen als Ferienunterkünfte. Der kurz vor Weihnachten vom Bezirksamt gefasste Beschluss zur Dämpfung von Mietsteigerungen gilt für die sogenannten sozialen Erhaltungsgebiete, also weite Teile Prenzlauer Bergs. Jetzt soll er nach Auskunft von Baustadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) durchgesetzt werden. Während das Verbot für – mietsteigernd wirkende und deshalb politisch unerwünschte – Luxuseinbauten wie Kamine, Zweitbäder oder Fußbodenheizungen nur bei künftig eingereichten Bauanträgen greift, gibt es für die Ferienwohnungen keinen Bestandsschutz. „Die sind schließlich illegal“, sagt Kirchner und kündigt an: „Wir werden aktiv, wenn wir Kenntnis davon erlangen. Einige Hinweise haben wir schon.“ Flächendeckende Kontrollen seien nicht zu erwarten, aber „die Bau- und Wohnungsaufsicht wird unterwegs sein in diesen Gebieten“. Details sollen kommende Woche erarbeitet werden.

In Prenzlauer Berg seien schätzungsweise 1500 Ferienwohnungen betroffen, aber auch in allen anderen Bezirksteilen gebe es vergleichbare Fälle. Dort ist nicht der Milieuschutz das Kriterium, sondern die oftmals mit der gewerblich betriebenen, aber nicht angemeldeten Vermietung verbundene Steuerhinterziehung sowie die Belästigung von Nachbarn. „Wenn in einer kleinen Nebenstraße in Karow eine Busladung Touristen oder Arbeiter wohnt und auf dem Balkon Party macht, ist das auch ein Problem“, sagt Kirchner. Er habe „etliche zustimmende Mails“ bekommen. Gästewohnungen, die manche Eigentümergemeinschaften für Besuche von Angehörigen vermieten, seien von der Regelung nicht betroffen.

Mit den Vorschriften will der Bezirk auch den Senat antreiben, stadtweite Regelungen zu schaffen, zumal das Problem auch andere Bezirke vor allem in der Innenstadt betrifft. In Mitte rechnet man sich keine großen Chancen aus, mit den aktuellen gesetzlichen Mitteln etwas gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen unternehmen zu können. Denn anders als in Pankow gebe es in Mitte keine Gebiete, für die Milieuschutz gelte, sagt der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Carsten Spallek (CDU). Er konstatiert „ein Riesenproblem mit den Ferienwohnungen“. Zuletzt war der Bezirk vor dem Verwaltungsgericht gescheitert, Ferienwohnungen als Beherbergungsbetriebe einstufen zu lassen. Das Gericht urteilte, dass Mieter einer Ferienwohnung wie normale Mieter zu behandeln seien. Anders könnte es aussehen, wenn der Senat – wie derzeit diskutiert – ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot erließe und Eigentümern die Umwidmung ihres Wohnraumes damit verböte. Um ein solches Verbot zu erlassen, müsste nachgewiesen werden, dass in Berlin Wohnungsnot herrscht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung konnte zum aktuellen Stand am Donnerstag keine Auskunft geben.

Pankow hat als Kriterium für Ferienwohnungen Vermietungszeiten von maximal 28 Tagen angesetzt und sich damit laut Kirchner an der Rechtsprechung orientiert. Sein Kollege Spallek in Mitte schätzt, dass allein in der besonders beliebten Wilhelmstraße 200 bis 300 Ferienwohnungen für Touristen und Kurzbesucher zu mieten sind. In Mitte sollen es etwa 2000 bis 3000 Wohnungen sein. Spallek bezieht sich dabei auf Schätzungen des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga, der davon ausgeht, dass es in Berlin mindestens 12 000 Ferienwohnungen geben soll. „Das dürfte das absolute Minimum sein, die wirklichen Zahlen sind wohl noch um einiges höher“, sagt eine Sprecherin der Dehoga. „Da aber viele Vermieter von Ferienwohnungen ihr Gewerbe gar nicht erst anmelden, können wir nur schätzen, wie viele Wohnungen tatsächlich kurzfristig vermietet werden.“

In Friedrichshain-Kreuzberg setzt Bezirksbürgermeister Franz Schulz (Grüne) auf den Senat: „Ein Zweckentfremdungsverbot ist der Königsweg.“ Dass damit auch alle weiteren Umwidmungen wie beispielsweise für Arztpraxen oder Kinderkrippen grundsätzlich verboten wären, sei gesondert zu regeln. „Bei Umwidmungen im öffentlichen Interesse kann man Ausnahmen machen“, sagt Schulz. Er schätzt, dass in seinem bei Touristen sehr beliebten Bezirk rund 1000 bis 5000 Ferienwohnungen vermietet werden.

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