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Berlin: Panne beim Hundegesetz

Wer seinen Kampfhund ohne Maulkorb lässt, muss zurzeit keine Strafe zahlen

Irgendjemand hat beim Schreiben nicht aufgepasst, keiner hat es gemerkt – deshalb können Kampfhundebesitzer ihre Tiere zur Zeit getrost ohne Maulkorb ausführen. Sie müssen vorerst keine Strafe fürchten. Und das, obwohl Paragraf 6 des neuen Berliner Hundegesetzes vom September 2004 einen Maulkorb für alle gefährlichen Hunde zur Pflicht macht.

Doch dies allein reicht nicht aus, um Verstöße mit einer Geldbuße zu ahnden. Das MaulkorbVergehen müsste auch in Paragraf 12 aufgeführt sein, in dem alle strafbaren Ordnungswidrigkeiten zusammengefasst sind, wie eine fehlende Hundehaftpflichtversicherung oder die Missachtung des Leinenzwangs bei gefährlich eingestuften Kampfhunderassen. Aber an dieser entscheidenden Stelle fehlt der Maulkorb-Passus, „obwohl er in den ersten Entwürfen drinstand“, sagt die Sprecherin der Senatsgesundheitsverwaltung, Roswitha Steinbrenner. Vermutlich sei die Passage kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes bei dessen Abschrift versehentlich gestrichen worden.

Das fiel der Koalition schon Anfang 2005 auf, wurde aber nicht umgehend verbessert, weil sie das Gesetz ohnehin in einigen Bereichen überarbeiten wollte. „Das sollte alles zusammen passieren“, erklärt der PDS-Abgeordnete Gernot Klemm. Inzwischen wollen SPD und PDS aber die peinliche „Maulkorb-Lücke“ im Gesetz bis Ende Juni schließen.

Die Bevölkerung ist aus Klemms Sicht durch die Panne ohnehin nicht gefährdet. „Unsere Kiezstreifen dürfen zwar zurzeit keine Geldbußen von 25 Euro verlangen. Sie können aber sehr wohl jeden säumigen Hundehalter per Gesetz zwingen, seinem Tier einen Maulkorb anzulegen.“ CS

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