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Berlin: Papier ist passé

Endgültiges Aus für die Lohnsteuerkarte: Ab jetzt läuft’s vollelektronisch.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Steuern zahlen – ab 2013 nur noch vollelektronisch. Die Lohnsteuerkarte hat endgültig ausgedient, das gilt jetzt auch für die Ersatzbescheinigung, die bisher noch auf Papier gedruckt wurde. Im Laufe des neuen Jahres müssen die Arbeitgeber in ein System namens „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ einsteigen. Ohne solche Wortungetüme werden deutsche Finanzbeamte nicht glücklich.

Nicht jeder Arbeitgeber wird gleich zu Jahresbeginn den Wechsel wagen. Er darf sich damit Zeit lassen bis Ende 2013. Aber er muss seinen Mitarbeitern rechtzeitig mitteilen, ab wann die Steuerdaten komplett elektronisch übermittelt und verarbeitet werden. Die Arbeitnehmer können der Sache relativ gelassen entgegensehen. Bestand das Arbeitsverhältnis schon 2012, liegen die notwendigen Kerndaten (Geburtstag, steuerliche Identifikationsnummer, Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis) in der Personalstelle des Unternehmens vor. Bei einer Neueinstellung muss die gelbe Lohnsteuerkarte 2010 oder eine Ersatzbescheinigung vorgelegt werden. Wer so etwas nicht besitzt oder verloren hat, lässt sich vom örtlich zuständigen Finanzamt eine neue Bescheinigung ausstellen.

Mit Hilfe dieser Daten ruft der Arbeitgeber künftig die benötigten Merkmale für den Steuerabzug bei der Finanzverwaltung online ab. Also die Steuerklasse, Kinderfreibeträge, sonstige Freibeträge und Kirchensteuerpflicht. Außerdem die melderechtlichen Informationen: Wohnsitz, Familienstand, Geburten. Und wie erfahre ich, ob der Arbeitgeber über die richtigen Daten verfügt? Die monatliche Lohnabrechnung gibt Auskunft. Die Informationen können aber auch im Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung („Elster Online“) abgerufen werden. Vorausgesetzt, man hat sich dort angemeldet. Sind die Angaben nicht korrekt, muss beim Finanzamt eine Korrektur der Daten schriftlich beantragt werden. Die dafür notwendigen Vordrucke sind auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums zu finden.

Noch ein Tipp: Besondere Freibeträge (etwa für besonders hohe Werbungskosten von Berufspendlern) sollten für 2013 beim Finanzamt unbedingt neu beantragt werden, damit diese Daten vom Arbeitgeber nach dem Einstieg ins elektronische Besteuerungsverfahren sofort berücksichtigt werden. Dasselbe gilt bei Freibeträgen für volljährige Kinder. Der minderjährige Nachwuchs wird automatisch berücksichtigt. Und wer 2013 den Arbeitgeber wechselt, sollte darauf achten, dass ihm (voraussichtlich zum letzten Mal) eine Ersatzbescheinigung für die Steuerkarte für den neuen Job ausgehändigt wird. Jeder Arbeitgeber in Deutschland muss diese Papiere bis Ende 2014 aufbewahren. Ulrich Zawatka-Gerlach

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