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Berlin: Parlament berät über Shopping

Anhörung zu Folgen von längeren Öffnungszeiten

Die Konsequenzen längerer Ladenöffnungszeiten sind nach Ansicht der SPD-Linken bislang nicht bedacht worden. Es gehe um die „Schutzbedürfnisse“ von 60 000 Arbeitnehmern im Einzelhandel. Geklärt werden müssten die Kinderbetreuung in Spätzeiten und am Wochenende, kürzere Taktzeiten von Bussen und Bahnen, auch die „Gefährdungslage“ der Beschäftigten zu später Stunde. Sechs verkaufsoffene Sonntage im Jahr seien noch vertretbar, nicht aber zehn einschließlich der Adventssonntage, sagte Mark Rackles von den SPD-Linken. Genau das sieht aber ein Beschluss des Senats vor.

Heute beschäftigt sich der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses mit dem geplanten Ladenöffnungsgesetz. Die längeren Öffnungszeiten sind nicht nur innerhalb der SPD umstritten. Die Fraktion der Linkspartei/PDS fordert Nachbesserungen und will erreichen, dass die Geschäfte nur an zwei Adventswochenenden geöffnet werden. Auch die Leserreaktionen auf das Pro-&-Contra zum Thema Adventsshopping waren eindeutig: Mehr als 88 Prozent der Umfrageteilnehmer sprachen sich dagegen aus. Kirchen und die Gewerkschaft Verdi, bei der Anhörung dabei, können sich dadurch bestätigt sehen. Sie lehnen zusätzliche Sonntagsöffnungszeiten ab. Der Sonntag sei durch die Verfassung geschützt, ein Tag der Ruhe und Besinnung. Die Gewerkschaft der Polizei wies bereits auf Sicherheits- und Personalprobleme durch längere Öffnungszeiten hin. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handelsverband Berlin-Brandenburg, zur Anhörung geladen, befürworten wiederum verkaufsoffene Adventssonntage, auch aus touristischen Gründen. Die BVG teilte gestern mit, sie werde die Folgen längerer Öffnungszeiten erst beobachten, um dann gezielt mehr Busse und Bahnen einsetzen zu können. Eine generelle Taktverkürzung sei unmöglich.

„Noch ist nichts entschieden“, sagte Regina Kneiding aus der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz. Das Parlament werde voraussichtlich am 9. November über das neue Gesetz entscheiden. C. v. L.

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