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Berlin: PBG: Unternehmervereinigung verärgert über Polizei-"Gewerkschaft"

Unseriöse Geschäfte wirft die Türkisch-Deutsche Unternehmervereinigung Berlin-Brandenburg der "Polizei-Basis Gewerkschaft" (PBG) vor. Diese relativ kleine Gewerkschaft, die bisher ihre Mitgliederzahlen eisern verschwiegen hat - angeblich, weil sie für sie Repressalien der alteingesessenen Gewerkschaften fürchtet - gibt eine Mitgliederzeitschrift heraus, für die der in Hamburg ansässige Verlag "Polizei-Basis Information" Anzeigen heranschaffen lässt.

Unseriöse Geschäfte wirft die Türkisch-Deutsche Unternehmervereinigung Berlin-Brandenburg der "Polizei-Basis Gewerkschaft" (PBG) vor. Diese relativ kleine Gewerkschaft, die bisher ihre Mitgliederzahlen eisern verschwiegen hat - angeblich, weil sie für sie Repressalien der alteingesessenen Gewerkschaften fürchtet - gibt eine Mitgliederzeitschrift heraus, für die der in Hamburg ansässige Verlag "Polizei-Basis Information" Anzeigen heranschaffen lässt. Die Art und Weise der Akquirierung aber hat nicht nur in Berlin bei zahlreichen Anzeigenkunden zu starker Verärgerung geführt.

Der Berliner Anwalt Konrad Ortwein vertritt allein rund 70 Mandanten, denen telefonisch eine Anzeige zum Preis von mehreren 100 Mark angeboten wurde. Immer mit dem Hinweis, man unterstütze damit auch einen guten Zweck. Mal wird der Missbrauch von Kindern, mal der Kampf gegen Gewalt gegen Ausländer vorgeschoben. Und die Unternehmer, in der Regel Kleinst- und Kleinunternehmer, darunter auch viele türkische Geschäftsleute, stimmen zu. Dann wird der Vertrag für die Anzeige zugestellt, mal per Post, mal per Kurier, und die Anzeigenkunden unterschreiben. Meist blind, ohne den Vertrag vollständig durchzulesen, denn sie vertrauen auf das, was am Telefon vereinbart wurde. Und das Wort Polizei im Gewerkschaftsnamen lässt gar nicht erst Misstrauen aufkommen.

Die böse Überraschung folgt, wenn die Rechnungen über die weiteren Anzeigen eintreffen. Beschwerden haben dann meist wenig Erfolg, denn der Verlag, so berichteten es Geschädigte, beharre auf Vertragserfüllung. Allerdings gebe es durchaus die Möglichkeit, sich mit dem Verlag auch außergerichtlich zu einigen, sagte der Rechtsanwalt. Dies hätten auch bereits mehrere Unternehmer erfolgreich genutzt.

Der Verlag selbst weist derartige Methoden weit von sich: "Wenn mit den Kunden eine einmalige Anzeige vereinbart wurde, dann schicken wir auch die Verträge entsprechend raus," sagte Bernd Ludwig von der Polizei-Basis Information. Wenn jedoch über Vertragslaufzeiten nichts vereinbart worden sei, werde dem Kunden der Abo-Vertrag geschickt, der sich über 18 Anzeigen erstrecke. Natürlich müssten die Kunden die Verträge vor der Unterschrift lesen.

Der PBG sind bereits im vergangenen Sommer von Polizeipräsident Hagen Saberschinsky Aktivitäten innerhalb der Behörde untersagt worden. Die Gewerkschaft hatte Zeitschriften und Broschüren kostenfrei über die Postverteilerstelle der Polizei verteilen lassen und die Infrastruktur und Logistik der Behörde für ihre Zwecke genutzt. Saberschinsky verlangte daraufhin den Nachweis, dass es sich tatsächlich um eine Gewerkschaft handelt. Aber auch damals erfolgten keine konkreten Angaben zum Mitgliederbestand. Das Verbot Saberschinskys gilt noch heute.

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