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Berlin: PDS: Ein bisschen Opposition

Die PDS hat, gemeinsam mit SPD und Grünen, Klaus Wowereit zum Regierenden Bürgermeister gewählt. Sie will die rot-grüne Koalition bis zu Neuwahlen parlamentarisch unterstützen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die PDS hat, gemeinsam mit SPD und Grünen, Klaus Wowereit zum Regierenden Bürgermeister gewählt. Sie will die rot-grüne Koalition bis zu Neuwahlen parlamentarisch unterstützen. Ist die PDS wirklich noch Opposition? Die Juristen der Abgeordnetenhausverwaltung brüten längst über dieser Frage. Sie prüfen, ob der PDS-Fraktion noch der Oppositionszuschlag zusteht. Es geht um viel Geld: 37 848 Mark pro Monat aus der Berliner Landeskasse.

Rechtliche Grundlage dieses Zuschusses, den Regierungsfraktionen nicht bekommen, ist Artikel 38 der Landesverfassung: Die Opposition habe als notwendiger Bestandteil der parlamentarischen Demokratie "das Recht auf Chancengleichheit", steht dort geschrieben. Diese Chancengleichheit will die PDS-Fraktion auch in Zukunft gewahrt wissen. "Wir sind am Regierungsgeschäft nicht beteiligt, wir tolerieren durch Abstimmung", sagt Fraktionsgeschäftsführer Uwe Doering. "Wir gehen davon aus, dass uns der Oppositionszuschlag weiterhin zusteht".

Mal sehen. Die Berliner PDS beruft sich auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichts in Sachsen-Anhalt vom 29. Mai 1997. Es befasst sich mit dem "Magdeburger Modell": Seit 1994 toleriert dort die PDS eine rot-grüne Landesregierung bzw. die alleinregierenden Sozialdemokraten. CDU-Fraktionschef Christoph Bergner sah nicht ein, dass die PDS immer noch als Opposition durchging. Er zog, gegen den Willen des Parlamentspräsidenten Klaus Keitel (CDU), vor das Landesverfassungsgericht und handelte sich eine Niederlage ein. Die Oppositionszulage fließt weiter in die PDS-Fraktionskasse. Die Parlamentsjuristen in Berlin kennen das Urteil. Sie prüfen trotzdem.

Denn über die Frage, was Opposition ist, streiten sich die Verfassungsrechtler im deutschsprachigen Raum mit großem Vergnügen. Manchen Rechtswissenschaftler fordert dies zu verwegenen Sätzen heraus. "Nach sachsen-anhaltinischem Landesverfassungsrecht", ist in der Zeitschrift für Parlamentsfragen nachzulesen, "sind Regierungsmehrheit und konstitutionalisierte Opposition als dichotomisch-alternative Größen konstruiert". Aus der "Rigidität dieser Konstruktion", so meint der Verfasser, müssten "notwendige Spannungen hinsichtlich der normativen Zuordnung der Parlamentsfraktionen resultieren".

Das haben wir uns doch gleich gedacht. Zm Ausdruck sollte damit wohl gebracht werden, dass die Verfassung von Sachsen-Anhalt einen Satz enthält, den die Berliner Verfassung nicht kennt. "Die Fraktionen und die Mitglieder des Landtages, die die Landesregierung nicht stützen, bilden die parlamentarische Opposition". Trotzdem wird auch die Berliner Parlamentsverwaltung klären müssen, was denn stützen, dulden oder tolerieren für den Status einer Oppositionsfraktion bedeutet.

Die Verfassungsrichter in Dessau machten deutlich, dass das parlamentarische "Stützen" einer Minderheitsregierung ein aktiver Prozess sein muss, um den Oppositionsstatus in Zweifel stellen zu können. Eine Fraktion als solche könne nicht Teil der Regierung, sondern allein des Parlaments sein. Es bedürfe eines "gemeinsamen politischen Konzepts", um aus einer Oppositions- eine Regierungsfraktion zu machen. Der "stärkste Hinweis auf eine Zusammenarbeit zwischen mehreren Fraktionen und der Regierung" sei ein Koalitionsvertrag. Die Richter unterschieden fein zwischen "der Regierung abgetrotzten Kompromissen" und einer "grundsätzlich einvernehmlich abgestimmten Politik". So gesehen, stand eigentlich auch der CDU und der SPD in der Großen Koalition seit 1991 ein Oppositionszuschlag zu.

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