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Berlin: Personenschutz für Cottbuser V-Mann Ministerium reagiert auf Vorwürfe

Potsdam / Cottbus. Für die Jugendlichen vor der Tankstelle im Cottbuser Stadtteil Sachsendorf ist die Sache klar: „Der Feind liebt den Verrat, aber nicht den Verräter“, sagt einer gewichtig: „Den Toni S.

Von Sandra Dassler

Potsdam / Cottbus. Für die Jugendlichen vor der Tankstelle im Cottbuser Stadtteil Sachsendorf ist die Sache klar: „Der Feind liebt den Verrat, aber nicht den Verräter“, sagt einer gewichtig: „Den Toni S. lassen die jetzt fallen wie ’ne heiße Kartoffel.“

Mit „die“ und „der Feind“ ist der brandenburgische Verfassungsschutz gemeint, für den Toni S. (27) als V-Mann arbeitete und Informationen über die rechte Szene lieferte. Doch der Spitzel tat mehr als erlaubt und wahrscheinlich auch mehr, als ihm sein heimlicher Arbeitgeber auftrug. Am vergangenen Montag wurde er deshalb – wie berichtet – wegen Volksverhetzung zu zwei Jahren Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Da Toni S. die Rache seiner einstigen Kumpane fürchtet, war davon ausgegangen worden, dass ihn der brandenburgische Verfassungsschutz vor diesen schützen würde. Doch einen Tag nach der Urteilsverkündung meldeten Medien, dass Toni S. nicht „wie vorgesehen in das Zeugenschutzprogramm des brandenburgischen Landeskriminalamtes (LKA) aufgenommen würde und um sein Leben fürchten“ müsse. Das sei ein Racheakt des brandenburgischen Verfassungsschutzes, dem Toni S. eine Mitschuld an seinen Straftaten gegeben hatte.

Im Potsdamer Innenministerium, dem das LKA unterstellt ist, löste das gestern nur Kopfschütteln aus. Sprecher Heiko Homburg sagte dem Tagesspiegel: „Solche Vorwürfe sind haltlos und unbegründet. Sie gehören in die Kategorie der schwerwiegenden Indiskretionen, die wir in diesem Fall schon öfter zur Kenntnis nehmen mussten.“ Das zielt auf den seit der Verhaftung von Toni S. durch die Berliner Polizei schwelenden Streit mit den hauptstädtischen Behörden. Diese wüssten genau, meint Homburg, dass für den ehemaligen V-Mann Schutzmaßnahmen bestehen, über die natürlich Stillschweigen gewahrt werde. Dass der Personenschutz sich nur auf die Städte Cottbus und Guben beziehe, sei eine Falschmeldung, die nicht aus dem Innenministerium stamme.

Homburg hatte schon vor Wochen darauf hingewiesen, dass Toni S. gar nicht in das Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden könne, da er ja Angeklagter sei. Ob dem wirklich so ist, müsste im Zweifel wohl ein Richter entscheiden. Seit Ende des vergangenen Jahres gibt es das Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen, das jenen Personen Schutz verspricht, „ohne die in einem Strafverfahren die Erforschung des Sachverhalts . . . erschwert wäre“.

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