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Berlin: Pflegedienst kann frei gewählt werden

Hilfsbedürftigen Berlinern darf nach einer Entscheidung des Sozialgerichts nicht vorgeschrieben werden, welchen Pflegedienst sie in Anspruch nehmen. Damit wies das Gericht am Freitag eine Klage der Berliner Betriebskrankenkasse (BKK) zurück.

Hilfsbedürftigen Berlinern darf nach einer Entscheidung des Sozialgerichts nicht vorgeschrieben werden, welchen Pflegedienst sie in Anspruch nehmen. Damit wies das Gericht am Freitag eine Klage der Berliner Betriebskrankenkasse (BKK) zurück. Die Kasse wollte die Mitglieder in einem Modellversuch verpflichten, nur den häuslichen Pflegedienst der BKK zu nutzen. Mit einem solchen Projekt wäre die Wahlfreiheit der Patienten unzulässig eingeschränkt worden, urteilte das Gericht. Die BKK wollte den Versuch auf sechs Jahre anlegen. Die Sozialverwaltung hatte dies untersagt, wogegen die Kasse vor Gericht zog.

Das Vorhaben der BKK hätte zu einer Monopolstellung führen können, begründete das Gericht. Damit wäre der Wettbewerb im Bereich der Pflegedienste eingeschränkt worden. Ein Patient habe nicht nur die freie Wahl des Arztes, sondern auch des Pflegedienstes. "Kein Mitglied darf gezwungen werden, in ein bestimmtes Krankenhaus zu gehen oder sich von einem bestimmten Dienst pflegen zu lassen", hieß es. Auch eine unabhängige Kontrolle des Pflegeangebots wäre nicht mehr gegeben.

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