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Berlin: Pflichtfach Ethik kann starten – geklagt wird weiter

Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde einer Schülerin ab. Jetzt entscheiden erstmal die Berliner Gerichte

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Beschwerde einer Berliner Schülerin und ihrer Eltern gegen das neue Pflichtfach Ethik abgewiesen. Der Rechtsweg sei nicht erschöpft, heißt es in der Begründung. Die Schülerin müsse zuerst bei der Berliner Bildungsverwaltung um die Befreiung vom Ethikunterricht nachsuchen. Falls dies abgelehnt werde, müsse vor dem Berliner Verwaltungsgericht geklagt werden.

Das zwölfjährige Mädchen und ihre Eltern sehen sich durch den „Zwangscharakter“ des Pflichtfaches Ethik in ihrem Grundrecht auf Religionsfreiheit und in ihrem Elternrecht verletzt. Der Ethikunterricht soll nach den Sommerferien verpflichtend in den siebten Klassen der Berliner Oberschulen eingeführt werden.

Er habe für seine Mandantin gestern gleich einen Antrag auf Befreiung vom Ethikunterricht gestellt, sagte Reymar von Wedel, der Anwalt, der die Eltern in Karlsruhe vertreten hatte. Er bezweifelt aber, dass er Erfolg haben wird. Das Schulgesetz ermögliche lediglich die Freistellung von einzelnen Unterrichtsstunden, nicht von einem ganzen Fach. Wenn die Bildungsverwaltung die Befreiung ablehne, will von Wedel vor dem Verwaltungsgericht klagen. „Es kann Jahre dauern, bis dort eine Entscheidung gefällt wird, dann hat meine Mandantin keinen Nutzen mehr davon.“

Auch der Landeselternausschuss hat sich im Juni erneut gegen das Pflichtfach ausgesprochen. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen ein Fach Ethik“, sagt Landeselternsprecher André Schindler, „aber die Eltern müssen die Wahl haben, ob sie ihr Kind dorthin oder in den Religionsunterricht schicken.“ Schindler schätzt, dass in den westlichen Bezirken zwei Drittel der Eltern das neue Pflichtfach ablehnen. Der Landeselternausschuss rät ihnen, die Befreiung von dem Fach zu beantragen.

Die Bildungsverwaltung sieht allerdings „keinen Anlass für eine Befreiung“. „Das neue Fach tangiert die Glaubens- und Religionsfreiheit nicht“, sagte Kenneth Frisse, der Sprecher von Bildungssenator Klaus Böger (SPD). Die Grundlage des Faches seien die Grundwerte unserer Verfassung. Der Antrag auf Befreiung, den Anwalt Reymar von Wedel für seine Mandantin gestellt hat, lag der Bildungsverwaltung gestern noch nicht vor.

Die evangelische Landeskirche und das Erzbistum prüfen ebenfalls, ob sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Man will aber abwarten, wie sich das Fach auf den Religionsunterricht auswirkt, sagen die Sprecher der beiden Amtskirchen. Vor den Abgeordnetenhauswahlen im September planen die Kirchen erneut Aktionen gegen das Fach. So haben sie alle Kandidaten der Parteien angeschrieben und nach ihrer Meinung zu dem Fach gefragt. Die Antworten sollen nach den Ferien veröffentlicht werden.

Aus der Tatsache, dass die Verfassungsrichter die Frage der Befreiung vom Ethikunterricht thematisieren, folgert Nicolas Zimmer, der Vorsitzende der Berliner CDU-Fraktion, dass die Richter es für möglich halten, dass diese Befreiung gewährt werden muss. Sie würden damit den gleichen Weg weisen wie beim Brandenburger Verfassungskompromiss zum Ethikunterricht.

Claudia Keller

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