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Pilotenstreik: In Berlin-Tegel fallen zahlreiche Flüge aus

Ein plötzlicher Pilotenstreik hat am größten Berliner Flughafen Tegel zu Ausfällen geführt. Am Dienstag wurden elf Flüge der Lufthansa-Tochtergesellschaften Eurowings und Cityline gestrichen. Auch für Mittwoch sollen Flüge ausfallen.

Aufgrund der streikenden Piloten zweier Lufthansa-Töchter, wurden am Berliner Flughafen Tegel bislang elf Flüge gestrichen. Gestreikt wird bei den Lufthansa-Töchtern Eurowings und Cityline. Ausgefallen sind Verbindungen von Tegel nach Stuttgart und Nürnberg sowie in die europäischen Hauptstädte  London, Paris, Brüssel, Wien und Zürich. Auch am Mittwoch ist mit Ausfällen zu rechnen.

Die Piloten von Eurowings und Lufthansa Cityline sind am Dienstag um 12 Uhr in den Streik getreten. Der Ausstand soll 36 Stunden dauern und Mittwochnacht um 24 Uhr enden. Dies teilte die Pilotenvereinigung Cockpit mit. Hintergrund sind seit Monaten laufende Tarifverhandlungen. Laut Vereinigung Cockpit sind von den neuen Arbeitskämpfen unter anderem die Flughäfen Frankfurt, Düsseldorf, Hannover, Stuttgart, Berlin-Tegel, Leipzig und Hamburg betroffen.

Die Deutsche Lufthansa hat für Dienstag und Mittwoch insgesamt 990 Flüge gestrichen. Dabei handele es sich um innerdeutsche und innereuropäische Verbindungen mit kleineren Flugzeugen der beiden Gesellschaften. Betroffen sein dürften mehrere 10.000 Passagiere. Sie sollen soweit möglich auf andere Maschinen oder auf die Bahn umgebucht werden. Gutscheine dafür werden ausgeteilt.

Die Rechte der Fluggäste

Starten Flugzeuge wegen eines Pilotenstreiks verspätet oder gar nicht, haben die Fluggäste Ansprüche: Bei einer Abflugverspätung von mindestens zwei Stunden ist die Fluggesellschaft verpflichtet, kostenlos Getränke zur Verfügung zu stellen und kostenlose Telefonate oder E-Mails zu ermöglichen, sagte Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Bei mehr als fünf Stunden Verspätung könnten sich Verbraucher den Ticketpreis erstatten lassen.

Kostenlose Umbuchungen und Stornierungen sowie Gutscheine für die Nutzung der Bahn sind nur ein Angebot, erläuterte die Zentrale Fluggastberatung beim Deutschen Flugangst-Zentrum in Düsseldorf: Die alternative Verbindung sei lediglich ein Vorschlag, den der Kunde annehmen oder auch ablehnen kann. Vor einer eigenmächtigen Stornierung des Fluges sollten Verbraucher außerdem immer mit der bestreikten Airline sprechen, empfehlen die Experten. Denn die Kosten für eine vom Passagier selbst getätigte Umbuchung werde sie nur dann übernehmen, wenn sie vorher informiert wurde.

Zuerst informieren

Einen gesetzlichen Anspruch darauf, auf einen anderen Flug umgebucht zu werden, haben Verbraucher erst bei einer Stornierung des Fluges, sagte Dittrich. Ob sie bei der Angabe "canceled" an der Flughafenanzeige tatsächlich von einer Annullierung ausgehen könnten, sei rechtlich umstritten. Betroffene Kunden sollten sich in jedem Fall am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig über die Situation erkundigen.

Eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2004 verpflichte die Luftfahrtunternehmen, Passagieren die notwendigen Informationen über ihre Rechte zu erteilen. Schlechte Karten haben Verbraucher dagegen, wenn sie wegen eines geplatzten Geschäftstermins oder anderer Unannehmlichkeiten auch Schadensersatz geltend machen wollen: "Wenn die Fluggesellschaft alles getan hat, um die Auswirkungen möglichst gering zu halten, gibt es keine Schadensersatzansprüche", so Dittrich. Bereits Anfang Juli hatte Cockpit zu einem 24-stündigen Streik aufgerufen. Damals fielen bei Eurowings und der Lufthansa Cityline mehr als 600 Flüge aus. (ck/dpa)

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