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Berlin: Polizei darf Elektroschockgerät nicht einführen

Chef der Spezialeinsatzkommandos fordert flächendeckende Ausrüstung seiner Beamten. Die Innenverwaltung lässt das nicht zu

Die Berliner Polizei streitet mit der Innenverwaltung: Das Spezialeinsatzkommando der Polizei möchte das Elektroschockgerät „Airtaser“ als Standardgerät einführen, darf es aber nicht. Die Innenverwaltung hat nach Informationen des Tagesspiegels einen entsprechenden Wunsch des SEK jetzt abgelehnt und angeordnet, den „Test“ auf unbestimmte Zeit fortzusetzen. Der Taser verschießt aus bis zu sechs Metern Entfernung hauchdünne Metalldrähte, durch die wenige Sekunden lang 50 000 Volt fließen – die getroffene Person fällt kurzzeitig gelähmt zu Boden. Folgeschäden oder Nebenwirkungen sind nicht bekannt.

Die bislang nur acht Taser beim SEK wurden lediglich fünf Mal in drei Jahren eingesetzt, in allen Fällen erfolgreich: Viermal wurden Selbstmörder gestoppt, bevor sie sich in die Tiefe stürzen konnten, einmal wurde ein Randalierer zur Raison gebracht, der mit einem Messer auf Polizisten losgegangen war. „Ein Schlag mit dem Gummiknüppel ist gefährlicher“, sagt SEK-Chef Martin Textor. Seine Leute hätten den Taser sogar am eigenen Leib ausprobieren lassen.

Zuletzt war im Februar ein Selbstmörder mit dem Taser gestoppt worden, der von der Peruanischen Botschaft in Mitte springen wollte. Tage später wurde nach Informationen des Tagesspiegels im Landeskriminalamt ein Brief an Innensenator Körting geschrieben, mit der Bitte, den Test wegen der guten Erfahrungen beenden zu dürfen und den Taser als Standardgerät zuzulassen. Die Antwort kam nur mündlich und sie enttäuschte die Männer vom SEK: „Nein. Weitertesten.“ Die Sprecherin des Innensenators, Henrike Morgenstern, begründete die Entscheidung damit, dass „die physiologisch-neurologische Wirkung zunächst genauer erforscht werden müsse“.

In Berlin gilt das Gerät als Schusswaffe und darf nur sehr restriktiv verwendet werden. In anderen Bundesländern wie etwa Niedersachsen gilt der Taser als „Hilfsmittel“, wie Gummiknüppel oder Pfefferspray. SEK-Chef Textor beschreibt den klassischen Taser-Fall: Ein junger Streifenpolizist, vielleicht noch eine Polizistin, stehen in einer Kneipe einem randalierenden Zwei-Meter-Mann gegenüber. Die Schusswaffe wäre nicht gerechtfertigt und mit dem Knüppel würde die Polizistin einen betrunkenen Tobenden nicht stoppen. „Der Taser würde den Mann außer Gefecht setzen“, sagt Textor. „Das Gerät schließt die Lücke zwischen Knüppel und Schusswaffe.“ Wie es in der Innenverwaltung hieß, will Berlin an der Einstufung „Waffe“ derzeit nicht rütteln. Man hoffe auf eine bundeseinheitliche Regelung.

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