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Polizeieinsätze in Berlin: Wenn die Wachtmeister zur Kasse bitten

Falscher Alarm, Alkoholtest, Abschleppen: Dafür schickt die Polizei eine Rechnung. Im Falle eines Bombenscherzes ist dies aber noch unklar.

Von Fatina Keilani

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Die Rechnung im Briefkasten dürfte es in sich haben. Absender: die Berliner Polizei. Der Neuköllner Bildungsstadtrat Jan-Christopher Rämer (SPD) – der daraufhin zurücktrat – war jüngst mit 1,44 Promille am Steuer seines Wagens angetroffen worden; er parkte mit laufendem Motor in der zweiten Reihe und schlief am Steuer. Die Polizisten nahmen ihn mit zur Gefangenensammelstelle – und die Nächte dort sind teurer als in so manchem Berliner Luxushotel.

Ein Blick in die Polizeibenutzungsgebührenordnung: Für den Transport zur Blutabnahme wollen die Ordnungshüter 53,80 Euro („pro angefangene halbe Stunde“) erstattet haben. Für die Übernachtung im Gewahrsam inklusive ärztlicher Untersuchung fallen 212,09 Euro an. Für den Transport einer nicht betrunkenen „hilflosen Person“ nach Hause werden 59,41 Euro je halbe Einsatzstunde plus 108,92 Euro Zuschlag fällig.

Ob einer im Gewahrsam übernachtet, hängt unter anderem davon ab, ob die Polizei jemanden aus seinem Umfeld, etwa Freunde oder Verwandte, erreicht, die ihn abholen können. „Erst wenn hiervon nichts geht, nehmen wir ihn mit zur Gefangenensammelstelle, wo er die Nacht verbringt, und das kostet dann Geld“, sagt Polizeisprecher Martin Halweg.

Mehr als sieben Millionen Euro hat die Berliner Polizei in diesem Jahr eingetrieben – mit Stand Ende Oktober waren es laut Polizei genau 7.152 244,39 Euro; Grundlage dafür ist die Polizeibenutzungsgebührenordnung.

Am meisten kommt natürlich durch das Abschleppen oder Umsetzen von Fahrzeugen herein: Bis Ende Oktober waren es mehr als fünf Millionen Euro – exakt 5.129.844,48 Euro. Beide Werte sind höher als in den Vorjahren. Das könnte bedeuten, dass die Polizei verstärkt widerrechtlich in Anspruch genommen wurde.

Eine kostspielige Mutprobe

Noch unklar ist, ob die 14-Jährige, die am 17. Oktober im Einkaufszentrum „Schloss-Straßen-Center“ in Steglitz die Ursache für einen größeren Polizeieinsatz war, für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Die Schülerin hatte im Rahmen einer Mutprobe in einem Geschäft gesagt, dass demnächst eine Bombe hochgehe, was aber nicht stimmte.

Die Polizei kam mit sechs Funkstreifenwagen zu je zwei Beamten, Teilkräften zweier verschiedener Einsatzhundertschaften, zwei Streifen der Kriminalpolizei und zwei Wachleitern, insgesamt mit 35 Polizeibeamten und zwölf Fahrzeugen. Es gab Absperr- und Evakuierungsmaßnahmen; der Einsatz dauerte von 11.35 Uhr bis 13.10 Uhr. Gebühren fallen pro angefangene halbe Stunde an.

„Die Kosten des Einsatzes sind noch nicht berechnet worden“, sagte Polizeisprecher Halweg dem Tagesspiegel. „Es wird erst geprüft, ob sie dem Grunde nach überhaupt eingetrieben werden können. Erst dann wird die Höhe berechnet.“ Im Falle der Schülerin sei es sehr wahrscheinlich, dass man ihr die Gebühren nicht abverlangen könne.

So ein Polizeieinsatz kann schnell teuer werden.
So ein Polizeieinsatz kann schnell teuer werden.

© dpa

Da die Polizei es nicht ausgerechnet hat und sich auch auf Tagesspiegel-Anfrage noch nicht in der Lage sah, halbwegs seriös zu schätzen, was so ein Einsatz wegen des Bombenalarms in einer Hauptverkehrstraße zur Mittagszeit kostet, bleibt nur eine vage Hochrechnung. „Ungerechtfertigtes Alarmieren von Polizeifahrzeugen“ kostet pro erste halbe Einsatzstunde und Kraftfahrzeug 79,28 Euro, jede weitere halbe Einsatzstunde und Kraftfahrzeug 59,41 Euro.

Schwieriger wird es, die Kosten für das Personal auszurechnen: Je nach Besoldungsstufe kosten die Beamten dem Vernehmen nach zwischen 43 und rund 60 Euro pro Stunde; dies ist in Personalkostentabellen festgelegt, die die Polizei aber nicht herausgeben wollte. Eine grobe Rechnung könnte also so aussehen: Zwölf Fahrzeuge in der ersten halben Stunde 951,36 Euro, dann drei weitere halbe Stunden 2138,76 Euro, und dann noch 35 Mann zu je zwei Stunden Arbeit 3500 Euro (bei 50 Euro Stundenwert) – zusammen also 6590,12 Euro. Pi mal Daumen.

Keine Frage der Ökonomie

Auch die Feuerwehr hat eine Gebührenordnung und stellt es in Rechnung, wenn sie zum Beispiel eine Katze vom Baum holt. Der spektakulärste Fall der vergangenen Jahre endete vor drei Jahren vor dem Verwaltungsgericht damit, dass eine Tierärztin 10.000 Euro für die Rettung ihres Hundes Skipper aus einem Dachsbau zahlen musste. Der Gebührenbescheid hatte sogar über 13.000 Euro betragen.

Wenn die Polizei ihre Kosten eintreibt, dann mit allen legalen Mitteln. „Wenn die Gebühren erst einmal erhoben sind, gelingt es uns auch, sie einzutreiben“, sagt Halweg. Da komme dann auch der Gerichtsvollzieher. Ob das ökonomisch sinnvoll ist, stellt sich dabei als Frage nicht.

„Das muss sich nicht rechnen. Die öffentliche Sicherheit ist keine Frage der Ökonomie“, sagt Halweg. „Wir wollen deutlich machen, dass das widerrechtliche Alarmieren der Polizei Geld kostet.“ Sehr günstig ist jedenfalls die Verwahrung sichergestellter Fahrräder – sie kostet 50 Cent pro Tag. Allerdings plus 43 Euro Zuschlag.

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