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Tatort Schönfließ. Das Auto des erschossenen Straftäters Dennis J. Foto: ddp

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Berlin: Polizist soll drei Jahre ins Gefängnis

Plädoyers zu den Todesschüssen von Schönfließ Urteil wird am Sonnabend verkündet

Neuruppin - Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Kleinkriminellen hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Totschlags im minderschweren Fall für den Berliner Polizisten gefordert. Die Verteidiger des Zivilfahnders Reinhard R. (36) plädierten vorm Neuruppiner Landgericht dagegen auf Notwehr und forderten für ihren Mandanten einen Freispruch. Für die beiden mitangeklagten Beamten, die sich wegen versuchter Strafvereitelung im Amt verantworten müssen, beantragte Staatsanwalt Kai Clement Haftstrafen von neun Monaten mit Bewährung auf drei Jahre sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro. Auch hier plädierten die Verteidiger auf Freispruch. Am Sonnabend will das Gericht sein Urteil in dem Fall verkünden.

Es geht um das Geschehen am Silvesterabend 2008 im brandenburgischen Schönfließ, wenige Kilometer hinter der nördlichen Stadtgrenze Berlins. Drei Zivilfahnder waren dem mit mehreren Haftbefehlen gesuchten Dennis J. auf der Spur. Der damals 26-Jährige saß in einer gestohlenen Jaguar-Limousine und wartete auf seine Freundin. Beim Festnahmeversuch wurde Dennis J. erschossen.

Der Staatsanwalt fand in seinem Plädoyer deutliche Worte für R. und sprach von einer „Schussorgie“. „Er hat aufgrund seiner übersteigerten Motivation jegliches Maß verloren. Der Jagdtrieb ist mit ihm durchgegangen.“ Aus Sicht der Anklage waren die acht Schüsse aus dem Magazin der Dienstwaffe keinesfalls gerechtfertigt und unverhältnismäßig. Der Kommissar habe nicht aus Notwehr geschossen, sondern aus übermäßigem Verfolgerehrgeiz, um den Gesuchten an der Flucht zu hindern. Dabei habe er dessen Tod billigend in Kauf genommen. Trotz des umfangreichen Vorstrafenregisters des Neuköllners sei der Schusswaffengebrauch völlig überzogen, J. sei kein „Massenmörder, sondern eine ziemlich kleine Figur“ im Bereich der „mittleren oder unteren Kriminalität“. Er habe nur flüchten wollen und nicht die „Absicht gehabt, die Beamten zu verletzen“. Zumindest geht die Anklage von einem minderschweren Fall aus, weil der Fahnder wegen einer brenzligen Situation in einem „affektnahen Zustand“ gewesen sei.

Verteidiger Walter Venedey entwarf dagegen ein Notwehrszenario. Der per Haftbefehl gesuchte Intensivtäter sei mit der Limousine auf die Polizisten R. und Heinz S. zugefahren. Beim Zurücksetzen des Autos sei S. gestürzt, der Hauptangeklagte sei von einem Angriff ausgegangen, habe nicht gesehen, ob der Kollege neben oder unter dem Auto lag. Der Neuköllner sei zudem mit einem Messer und zwei Reizgasflaschen bewaffnet gewesen und habe sich bereits einmal mit Gas gegen eine Festnahme gewehrt. „Wo ist der Unterschied, ob ich mir mit der Sprayflasche den Weg frei mache oder mit dem Auto? Das ist ein Einsatz des Fahrzeugs als Waffe“, sagte Venedey. Zumal J. aufgeputscht war und erhebliche Mengen Kokain konsumiert hatte. Eskaliert sei die Lage, „weil sich der Gesuchte nicht wollte festnehmen lassen, um keinen Preis“, sagte Anwalt C. Mark Höfler. „Es war ein reiner Verteidigungsschuss.“

Den mitangeklagten Beamten, die R. nach dem Vorfall gedeckt haben sollen, warf der Staatsanwalt vor, gelogen zu haben. Clement beklagte in seinem Plädoyer wiederholt den Korpsgeist unter den Beamten. Die beiden Fahnder Heinz S. und Olaf B. haben sich bislang darauf berufen, wegen heftiger Silvesterknallerei keine Schüsse bemerkt zu haben.

Das Gericht steht jetzt vor der Aufgabe, eine Tat zu bewerten, von der man nicht weiß, „was genau passiert ist“, wie Jan Stübing als Anwalt der Hinterbliebenen sagte. Zum Zivilfahnder R. sagte er: „Das alles ist zu Ihren Gunsten auszulegen. Aber das Leben wird Sie richten.“ Die Nebenklagevertreter forderten anschließend weitaus höhere Strafen für den Todesschützen und beklagten zahlreiche Ermittlungspannen, was ein „Gefühl der Ohnmacht“ auslöse, „weil Sie sich gegenseitig decken“. Alexander Fröhlich

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