zum Hauptinhalt

Berlin: Polizistin darf bleiben: Rückenleiden schließt die Beamtin nicht mehr vom Dienst aus

Marlies S. kann Polizistin bleiben.

Marlies S. kann Polizistin bleiben. Der Polizeipräsident hat der Beamtin vom Abschnitt 25 jetzt mitgeteilt, dass sie trotz ihres Rückenleidens an gewohnter Stelle im Dienst bleiben darf - ein Sieg der Beharrlichkeit für die Frau, die sich nicht in den Verwaltungsdienst oder die Frühpension abschieben lassen wollte.

"Sie sind nicht mehr im Außendienst einzusetzen, können jedoch alle Innendiensttätigkeiten wahrnehmen, wobei mittelschwere und schwere körperliche Belastungen, einschließlich des Hebens und Tragens von Lasten, vermieden werden sollten", hat ihr die Polizei mitgeteilt. Genau das, was ihr Anwalt Johann Schmid-Drachmann die ganze Zeit wollte.

Schon vor dem Verwaltungsgericht hatte die 31-jährige Polizeiobermeisterin, wie berichtet, vorläufig Recht bekommen. Denn das Land Berlin hatte seit Jahren eine Modernisierung seines Dienstrechts nach dem Muster des Bundes verschlafen. Um die Welle der Frühpensionierung zu dämpfen und Personalkosten zu sparen, stellt der Bund seit längerem an seine Polizisten nicht mehr unbedingt die traditionellen "besonderen gesundheitlichen Anforderungen". Er verzichtet darauf, wenn die Tätigkeit am Schreibtisch keinen durchtrainierten und belastbaren Körper mehr erfordert.

Berlin hatte sein Beamtenrecht bis zum vorigen Jahr, anders als andere Bundesländer, dieser Regelung aber nicht angepasst. Und deshalb sollte Marlies S. in den allgemeinen Verwaltungsdienst abgeschoben werden, obwohl sie unbedingt an ihrem Polizei-Schreibtisch bleiben wollte.

Im Spätsommer vorigen Jahres wurde aber schließlich doch das Landesbeamtengesetz geändert. Auch "eingeschränkt polizeidienstfähige Beamte" dürfen bleiben - "funktionsbezogen". Marlies S. arbeitet nun auf Dauer weiter auf dem Abschnitt 25 als "Vorgangsbearbeiterin". Verbrecher muss sie nicht jagen.

pen

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false