zum Hauptinhalt
Schwimmen lernen ist Privatsache.

© Sebastian Willnow/dpa

Neues Urteil: Private Schwimmlehrer scheitern wieder vor Gericht

Auch das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen: Private Schwimmlehrer haben kein Recht auf Nutzung öffentlicher Schwimmbecken.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zu privatem Schwimmunterricht in öffentlichen Bädern zurückgewiesen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Die erste Instanz hatte im April entschieden, dass die Bäderbetriebe kommerziellen Anbietern die Nutzung ihrer Schwimmbecken verwehren dürfen. Die Beschränkung verstoße nicht gegen die Freiheit der Berufsausübung. Geklagt hatte unter anderen der Schwimmlehrer Alexander Steinhart. Die Bäderbetriebe hatten seine Anträge auf Wasserzeiten ohne Begründung abgelehnt.

Bis vor Kurzem hatten private Schwimmlehrer problemlos einzelne Bahnen bekommen, ohne dafür zu bezahlen. Diese Praxis sei lange genug geduldet worden, obwohl sie der Haus- und Badeordnung widerspreche, erklärten die Bäderbetriebe. Nun gelte: Wer öffentlich subventionierte Wasserflächen für kommerzielle Aktivitäten nutzt, muss einen Antrag stellen und dafür bezahlen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false