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Berlin: Prominenter Jurist hilft Sarrazin

Hat Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) mit der Rettungsaktion für das Tempodrom gegen die Berliner Verfassung verstoßen? Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, ErnstGottfried Mahrenholz, weist diesen Vorwurf der Staatsanwaltschaft in einem Gutachten zurück, das Sarrazins Rechtsanwältin gestern dem Landgericht übergab.

Hat Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) mit der Rettungsaktion für das Tempodrom gegen die Berliner Verfassung verstoßen? Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, ErnstGottfried Mahrenholz, weist diesen Vorwurf der Staatsanwaltschaft in einem Gutachten zurück, das Sarrazins Rechtsanwältin gestern dem Landgericht übergab. Der prominente Jurist kommt zu dem Schluss, dass der Senator im Oktober 2002 korrekt gehandelt habe. Damals stimmte der Förderausschuss der Investitionsbank Berlin (IBB), dem Sarrazin und Ex-Senator Peter Strieder (SPD) angehörten, einem Sponsoring in Höhe von 1,74 Millionen Euro zu, um die Insolvenz des Tempodrom zu verhindern.

Die Staatsanwaltschaft hält diese Finanzspritze für eine „schadensgleiche Vermögensgefährdung“ zulasten des Landes Berlin. Sie hätte vom Parlament genehmigt werden müssen. Insofern habe Sarrazin gegen Artikel 90 der Landesverfassung verstoßen. Dort steht, dass „Vorlagen über Maßnahmen, die eine Minderung der Einnahmen oder eine Erhöhung der Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan zur Folge haben“ vom Parlament beraten werden müssen. Mahrenholz weist in seinem Gutachten darauf hin, dass die „Berliner Staatspraxis“ gar keine Senatsvorlagen kenne, die diese Vorschrift zur Grundlage hätten. Der Senat sei nicht verpflichtet gewesen, das Parlament mit der Unterstützungsaktion der IBB zu befassen. Das Landgericht wird voraussichtlich im Januar 2005 über die Zulassung der Klage entscheiden. za

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