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Berlin: Prozess gegen Hauptschullehrer: Gerichtlicher Vergleich als "kleineres Übel"

Die Schulverwaltung hat gestern den gerichtlichen Vergleich im Fall des wegen angeblich rechtsradikaler Gesinnung entlassenen Pädagogen Erich R. verteidigt.

Die Schulverwaltung hat gestern den gerichtlichen Vergleich im Fall des wegen angeblich rechtsradikaler Gesinnung entlassenen Pädagogen Erich R. verteidigt. Dass dem Hauptschullehrer am Dienstag vorm Arbeitsgericht, wie berichtet, ein "wohlwollendes" Zeugnis und eine Abfindung zugesprochen wurden, sei "das kleinere Übel" gegenüber seiner Weiterbeschäftigung, so Verwaltungssprecher Thomas John. Bei Weiterführung des Verfahrens hätte das "Risiko" bestanden, dass der Mann letztlich weiter unterrichtet, "da die Beweiserhebung sehr schwierig war", berichtet John. Dieses "Risiko" sieht auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). R.s Entlassung sei mehr gewesen, als man angesichts der vorangegangenen Verfahrensfehler durch die Schulaufsicht hätte erwarten können, so GEW-Chef Ulrich Thöne.

sve

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