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Berlin: Prozess gegen Kirchenstörer: Justiz hat Anklagen gebündelt

Unwahrscheinlich, dass auch der fünfte Berliner Prozess nur mit einem Warnschuss endet. Wenn Kirchenstörer Andreas Roy am heutigen Dienstag im Amtsgericht Platz nimmt, muss der 45-Jährige mit einer Gefängnisstrafe rechnen: Vier neue Anklagen hat die Staatsanwaltschaft gegen Roy zusammengetragen, der mit seinen Aktionen wiederholt gegen seine Bewährung verstoßen hat.

Unwahrscheinlich, dass auch der fünfte Berliner Prozess nur mit einem Warnschuss endet. Wenn Kirchenstörer Andreas Roy am heutigen Dienstag im Amtsgericht Platz nimmt, muss der 45-Jährige mit einer Gefängnisstrafe rechnen: Vier neue Anklagen hat die Staatsanwaltschaft gegen Roy zusammengetragen, der mit seinen Aktionen wiederholt gegen seine Bewährung verstoßen hat. Roys Komplize Christian Arnhold wird von Wachleuten vorgeführt: Der 29-jährige Arbeitslose verbüßt derzeit eine fünfmonatige Haftstrafe in Tegel.

Es dürfte etwas dauern, bis der Staatsanwalt die Anklageschrift verlesen hat. „Dem einen Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Januar und April 2004 drei Gottesdienste und eine Bestattungsfeier durch lautstarke Zwischenrufe gestört zu haben“, sagt Justizsprecher Arnd Bödeker. Einmal soll Roy in der St. Hedwigs-Kathedrale in Mitte zudem eine Hostienschale aus Marmor im Wert von 10 000 Euro zerbrochen haben. Arnhold wirft die Anklage Beihilfe vor. Außerdem randalierte der Mann am 24. Dezember 2003 in der Marienkirche in Mitte.

Auch noch beim letzten, vierten Prozess hat sich die Berliner Justiz bei Roy und Arnhold mit einem Warnschuss zufrieden gegeben. Die Aktionen seien zwar „sehr, sehr lästig“, hieß es in den Urteilsbegründungen, „aber nicht gerade wahnsinnig kriminell“. Die Mainzer zeigten da weniger Geduld: Das Landgericht verurteilte die beiden zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung, nachdem sie im August in einer Messe im Mainzer Dom randaliert hatten. Während Roy Berufung gegen das Urteil einlegte und bis zu der Entscheidung auf freiem Fuß bleibt, trat Arnhold Mitte Oktober seine Haft an.

Die Berliner mühten sich bislang mit der Taktik des Eichhörnchens, dem Treiben der Kirchenstörer Einhalt zu gebieten. Im vergangenen Mai entließ das Gericht Roy mit sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung – und einer deutlichen Warnung: „In der dreijährigen Bewährungszeit darf keinerlei Straftat begangen werden!“ Die beiden Kirchenstörer hielten sich nur wenige Wochen an das Gebot der Richterin.

Schon damals kündigte die Staatsanwaltschaft an, dass es mit der Zeit des Kleckerns nun vorbei sei. Doch auch, wenn das Amtsgericht Tiergarten heute ein ganzes Anklage-Bündel verhandelt: Juristisch abgeschlossen ist das Kapitel mit Roy und Arnhold noch lange nicht. Anfang 2005 kommt Arnhold zunächst in Erfurt noch einmal vor Gericht. Die Anklage wirft ihm Hausfriedensbruch und Störung der Religionsausübung vor. Arnhold hatte bei der Feier zum Tag der Deutschen Einheit im Dom schreiend den Gottesdienst unterbrochen. Ungesühnt ist auch noch eine Aktion aus dem August: Da hatten die beiden eine Live-Sendung der Berliner Abendschau gestört und einen Eimer rote Farbe in den Brunnen am Lustgarten gekippt.

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