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Prozess: Haftstrafe für Vergewaltigung einer Taubstummen

Ein Internetcafebetreiber aus Wedding ist wegen Vergewaltigung einer taubstummen Prostituierten und Kokainhandels zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Berlin - Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 48-Jährige im Mai diesen Jahres die 36-Jährige in seinem Laden einsperrte, erniedrigte und mit Gewalt zum Sex zwang. Während der fast zweistündigen Vergewaltigungshandlung habe der Angeklagte die taubstumme Prostituierte geschlagen, getreten, gebissen, an den Haaren gezogen und ihr gegen ihren Willen Alkohol eingeflößt, hieß es. Dem Gericht zufolge hatte eine Nachbarin das "Wimmern und Jammern" des Opfers gehört und die Polizei gerufen.

Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte nach einer "Kombination aus Alkohol und Kokain" in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert war. Seinen Angaben nach hatte er von einem Stammkunden zuvor ein Mittel erhalten, um seine "Sexlust" zu steigern. Danach habe er "völlig neben sich gestanden", bestätigte der Gutachter.

Bei der Durchsuchung des Weddinger Internetcafes fanden die Beamten in einem nichtbetriebenen Kühlfach mehrere Szenetütchen mit Kokain mit einem Marktwert von 2000 Euro. Der Angeklagte hatte einen Stammkunden verdächtigt, das Rauschgift ohne sein Wissen bei ihm gebunkert zu haben. Es sei lebensfremd, dass eine unbekannte Person, bei diesem Kokainwert, das Rauschgift "ungeschützt an einem Ort, wo er keinen Zugriff habe, deponiere", hieß es. Auch das im Laden gefundene Verpackungsmaterial und die Feinwaage seien "wesentliche Indizien" dafür, dass in seinem Internetcafe mit Drogen gehandelt worden sei. Der 48-Jährige hatte dies bestritten. (tso/ddp)

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